Deshalb zieht Hamburger Initiative gegen das Gendern vor Gericht

Hamburg - Die Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" hat beim Hamburgischen Verfassungsgericht Klage gegen Senat und Bürgerschaft eingereicht.

Eine Mitarbeiterin der Senatskanzlei stempelt den Antrag der Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" in der Hamburger Rathausdiele.
Eine Mitarbeiterin der Senatskanzlei stempelt den Antrag der Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" in der Hamburger Rathausdiele.  © Marcus Brandt/dpa

Sie will erreichen, dass Hamburgs Bürgerinnen und Bürger zum einen das angemeldete Volksbegehren digital unterstützen können und zum anderen der Zeitraum für die Unterschriftensammlung auf außerhalb der Sommerferien verlegt wird, wie die Initiative am Mittwoch mitteilte.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass am Dienstag eine Klage und ein Eilantrag beim Verfassungsgericht eingegangen seien. Am Mittwoch sei die Antragsschrift per Wachtmeister dem Senat und der Bürgerschaft zugestellt worden.

Bisherigen Vorgaben der Bürgerschaft zufolge würde das Volksbegehren zum Gendern am 18. Juli zeitgleich mit den Schulferien beginnen, wie die Initiative erklärte. Die Unterschriftensammlung selbst würde dann am 8. August starten und bis zum 28. August laufen - dem letzten Tag der Sommerferien.

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Da die Bürgerschaft eine Verschiebung des Volksbegehrens auf nach den Ferien abgelehnt habe, will die Initiative dies nun vor Gericht durchsetzen.

Bei einem Volksbegehren müssen innerhalb von drei Wochen 66.000 Unterschriften zusammenkommen, was außerhalb der Ferienzeiten deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist, als wenn viele Familien verreist sind.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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