"Das gefällt Dir doch": Lasertag-Mitarbeiter soll Schülerin (14) den Kehlkopf massiert haben

Hamburg - Am heutigen Dienstag wurde der Prozess gegen einen 45-jährigen Mitarbeiter einer Lasertag-Arena auf der Hamburger Reeperbahn fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl in besonders schwerem Fall vor. Die ersten beiden Anklagepunkte hob Richter Dr. Götz Göttsche jedoch bei der heutigen Sitzung nach der Zeugenaussage der Nebenklägerin (16) auf.

Der Angeklagte (45) neben seinem Verteidiger Christian Esche im Saal des Amtsgerichts Hamburg.
Der Angeklagte (45) neben seinem Verteidiger Christian Esche im Saal des Amtsgerichts Hamburg.  © Madita Eggers/TAG24

Die heute 16-jährige Schülerin aus Weiden (Bayern) war im September 2021 mit ihrer Schulklasse auf Abschlussfahrt in Hamburg. Dabei unternahmen die 24 Schülerinnen und ihre zwei Lehrerinnen einen Ausflug in die Lasertag-Arena auf der Reeperbahn.

Nach der Einführung durch den Angeklagten, der zu dem Zeitpunkt alleine vor Ort gearbeitet haben soll, hätten die Schülerinnen in mehreren Gruppen immer abwechselnd in der Arena gespielt, sagte die Zeugin am heutigen Dienstag vor Gericht aus.

Die damals 14-Jährige habe mit ihrer Gruppe die Pausen zwischen den einzelnen Spielen immer mit dem Angeklagten verbracht. Zunächst hätte dieser den Schülerinnen an der hauseigenen Bar Red Bull ausgegeben und auf Nachfrage eines Mädchens dann auch Shots verteilt.

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Später sei er "plötzlich" mit einer Flasche des Likörs "Ficken" in dem Karaoke-Raum der Anlage aufgetaucht und habe wiederum Alkohol angeboten. Diesen servierte er aber nicht in Bechern, sondern schüttete diesen den Schülerinnen direkt in den Mund. Dem Gericht lagen mehrere Videos und Fotos vor, die diesen Sachverhalt beweisen.

Bei der zweiten Runde (die Schülerinnen hätten sich in einer Reihe aufgestellt und jede mehrere Schlucke des Likörs zu sich genommen) habe der Angeklagten der Zeugin mit der Hand an den Hals gefasst und mit dem Daumen ihren Kehlkopf "massiert". Dabei soll er die Worte "Ja, das gefällt Dir doch" gesagt haben.

Da habe die Schülerin zum ersten Mal gemerkt, dass irgendetwas nicht stimmt.

Der Angeklagte zu einer Schülerin: "Du kannst auch in Unterwäsche spielen"

Der Angeklagte (45) kurz vor Beginn des ersten Prozesstages im Januar.
Der Angeklagte (45) kurz vor Beginn des ersten Prozesstages im Januar.  © Madita Eggers/TAG24

Später soll der 45-Jährige mit der Flasche auch noch während eines Spiels in der Arena erschienen sein und mehrere Mädchen am Hals gepackt und sie gezwungen haben, den Alkohol zu schlucken. Ob der Angeklagte sie in der Arena auch am Hals gepackt hat, wusste die Zeugin nicht mehr.

Bis auf diese mutmaßlichen Vorfälle hätten die Mädchen aber alle freiwillig getrunken und zwei seien mit dem Angeklagten sogar noch in einer Abstellkammer verschwunden, um abseits der Augen der Lehrerinnen weiter Alkohol zu konsumieren.

Die Lehrerinnen hätten auch erst später an dem Tag von den Schülerinnen erfahren, was passiert war. Zuvor war die Angst der Mädchen zu groß gewesen, einen Verweis zu kassieren, da ein striktes Alkoholverbot herrschte.

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Andere Mädchen berichteten unter anderem von Sprüchen des Angeklagten wie "Du kannst auch in Unterwäsche spielen" und seiner teilweise unangemessen aufgebauten Nähe zu den Schülerinnen. Doch diese Aussagen sind nicht Teil der Anklage, wodurch der Richter sich veranlasst sah, im Fall der 16-jährigen Nebenklägerin die Anklage der gefährlichen Körperverletzung und der Nötigung fallen zu lassen.

Die Zeugin habe deutlich gemacht, dass sie den Alkohol freiwillig getrunken hat, in dem Moment sei das "cool" gewesen. Zudem habe der von einer Sachverständigen ausgerechnete Promillewert von 0,3 bis 0,5 ihre körperliche Substanz weder verletzt noch geschädigt.

Die Anklage des Diebstahls bleibt bestehen

Die Anklage des Diebstahls in besonders schwerem Fall bleibt dagegen bestehen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am selben Tag die Schließfächer der Schülerinnen mit einem Zweitschlüssel geöffnet und Bargeld entwendet zu haben. Den Zweitschlüssel hätte aber nur die Betriebsleiterin und gleichzeitig die Schwester des Angeklagten, so die Verteidigung.

Diese wollte sich am Dienstag vor Gericht nicht äußern, die Verteidigung deutetet jedoch an, die 53-Jährige könnte etwas mit dem Diebstahl zu tun haben.

Den Vorschlag der Verteidigung, durch ein "von Schuldeinsicht und Reue getragenes" Geständnis die Sanktion einer Verwarnung mit Strafvorbehalt zu erhalten, lehnte der Angeklagte ab.

Der nächste Prozesstermin ist für den 21. Februar angesetzt.

Titelfoto: Madita Eggers/TAG24

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