Von Stephanie Lettgen
Hamburg - Fast 33 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Blumenhändlers hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten freigesprochen.
Die Kammer sei zwar der festen Überzeugung, dass der heute 54-Jährige der Täter sei, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Doch für eine Verurteilung wegen Mordes, der nicht verjährt, müssten bestimmte Merkmale vorliegen – und die Richter seien nicht sicher, ob eines erfüllt sei. Ein Totschlag sei inzwischen verjährt. Das Urteil sei bitter für die Angehörigen, das tue ihr leid.
Der damals 21-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts im März 1992 zusammen mit dem späteren Opfer in dessen Wohnung im Stadtteil Horn Alkohol getrunken.
Während eines Streits habe er dem 60-Jährigen mehrfach mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen, ihn mit einem zerrissenen Bettlaken im Schlafzimmer gefesselt und mit einem Stoffstück geknebelt. Dann habe er ihn mit einem Bettlaken erdrosselt und mit einer Decke zugedeckt.
Es konnte laut Gericht nicht bewiesen werden, dass der Angeklagte die Tageseinnahmen des Blumenhändlers, der einen Stand am Hauptbahnhof hatte, an sich nahm. Auch sei offen geblieben, warum es in dem Streit gegangen sein könnte.
Urteil stand bis zuletzt auf der Kippe
Als der Angeklagte die Urteilsverkündung hörte, wischte er sich mehrfach mit der Hand über die Augen. Die Vorsitzende Richterin betonte, wie schwer sich die Kammer bis zur letzten Minute getan habe, ein Urteil zu fällen.
Klar sei: Der Angeklagte werde immer damit leben müssen, als junger Mann einen Menschen brutal getötet zu haben. Eine Haftentschädigung solle er nicht bekommen.