Angeklagter schießt "ohne Grund" fünfmal auf Bekannten: Prozess startet

Hamburg - Am heutigen Dienstag ist der Prozess gegen den Angeklagten A. vor dem Hamburger Landgericht gestartet. Der 28-Jährige soll in den frühen Morgenstunden des Ostersonntags fünfmal auf den Geschädigten H. geschossen haben. Dieser wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Bei der Eröffnung wurde zunächst nur die Anklageschrift verlesen.

Der Angeklagte A. (28) zu Beginn des Prozesses zusammen mit seinem Anwalt Alexander Kienzle (r.) in einem Saal des Hamburger Landgerichtes.  © Ulrich Perrey/dpa Pool/dpa

Sowohl der Angeklagte als auch der Geschädigte sollen am 31. März 2024 jeweils in Begleitung im türkischen Restaurant "Köz Ocakbasi" am Steindamm unabhängig voneinander Essen gewesen sein.

Die beiden Bekannten sollen sich kurz begrüßt und als H. das Restaurant wieder verließ auch verabschiedet haben. Kurz danach eskalierte die Situation jedoch, als A. und seine Begleitung – der Zeuge E. – ebenfalls das Lokal verließen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei es daraufhin aus noch ungeklärter Ursache zu einer Auseinandersetzung zwischen H. und E. gekommen, die mit einem Faustschlag gegen E. endete.

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Letztere soll danach in Richtung des Angeklagten A. geflüchtet sein, der rund 15 Meter entfernt von dem Geschehen gestanden haben soll und laut Staatsanwältin "ohne rechtfertigenden Grund" plötzlich einen Revolver zog und mindestens fünfmal auf H. schoss.

Dieser soll schon nach dem ersten Schuss versucht haben, sich abzuwenden und zu flüchten, ging aber kurz darauf im Bereich Adenauerallee/Ecke Steindamm schwer verwundet zu Boden. H. wurde dann wenig später von einem Krankenwagen blutend auf dem Gehweg gefunden.

H. erlitt vier Schussverletzungen in Oberschenkel, Hüfte und Gesäß sowie eine Steckschussverletzung in der Leber und musste notoperiert werden. "Er gilt als lebensgefährlich verletzt", sagte ein Sprecher der Polizei Hamburg damals gegenüber TAG24.

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Die Polizei sperrte im März 2024 den Tatort am Steindamm großräumig ab und suchte nach Hinweisen zur Tat.  © Blaulicht-News.de

Der Angeklagte will sich nicht weiter einlassen

Der 28-Jährige A., der nach der Tat zunächst geflüchtet war, sitzt seit dem 18. Juni 2024 in Untersuchungshaft. Die Anklage gegen ihn lautet versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Bis April 2025 sind 20 weitere Prozesstermine angesetzt. Am Freitag (20. Dezember) will der Angeklagte ein Statement abgeben, sich aber zunächst nicht weiter einlassen, wie sein Verteidiger am Dienstag ankündigte.

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