Krankenschwester hatte Sex mit Psychiatrie-Insassen: Neues Urteil gefällt
Würzburg - Eine Krankenschwester ist zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil sie Sex mit einem Gefangenen in einer Psychiatrie hatte.
Das Landgericht Würzburg hob in dem Berufungsprozess am Mittwoch ein zweimonatiges Fahrverbot auf, das der Angeklagten im März verhängt worden war. Die Bewährungszeit wurde daher von acht auf zehn Monate angehoben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Krankenschwester wurde angeklagt, da sie im Jahr 2018 Sex mit einem Patienten gehabt hatte. Die 39-Jährige arbeitete im Bezirkskrankenhaus Lohr (Landkreis Main-Spessart), als sie die Affäre mit dem Insassen begann.
Obwohl der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen war, wurde ihr sexueller Missbrauch vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie ihre Stellung als Verantwortliche missbraucht.
Das Amtsgericht Gemünden verhängte im März 2020 eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie zwei Monate Führerscheinentzug, da der Sex einmal im Auto stattgefunden haben soll.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Berufung ein.
Bewährungsstrafe um zwei Monate erhöht
Beim Berufungsprozess ließ sich die 39-Jährige von ihrem Anwalt vertreten. Dabei ging es vorwiegend um das zwei Monate lange Fahrverbot, das wesentliche Einschränkungen für die Mutter von einem Kind bedeute. Aufgrund ihrer neuen Stelle könnte sie wegen Schichtarbeiten in der Nacht schwer ihren Arbeitsplatz vom Dorf aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte und anfangs elf Monate Bewährung fordern wollte, zeigte sich bei der Verhandlung mit dem Wegfall des Fahrverbotes einverstanden, wenn die Bewährungsstrafe um zwei Monate erhöht werde.
Laut Richter war die Affäre ein "Fehltritt", an den sich die Angeklagte gewiss jeden Tag, wenn sie den Weg zur neuen Arbeit pendle, erinnere.
Titelfoto: Felix Kästle/dpa