Wird Prozess gegen Rechts-Terrorist Franco A. neu aufgerollt? Bundesgerichtshof hat entschieden

Karlsruhe/Frankfurt am Main - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren Bundeswehroffiziers Franco A. wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt.

Franco A. hatte das Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen ihn bestanden. Eine Revision wurde vom BGH aber als offensichtlich unbegründet verworfen.
Franco A. hatte das Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen ihn bestanden. Eine Revision wurde vom BGH aber als offensichtlich unbegründet verworfen.  © Boris Rössler/dpa-Pool/dpa

Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige dritte Strafsenat habe die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Ohne Erfolg habe Franco A. das Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt beanstandet. "Die auf seine Sachrüge gebotene Nachprüfung des Urteils hat weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen ihm nachteiligen Rechtsfehler ergeben", hieß es. Das Strafverfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen.

Das OLG hatte Franco A. vor mehr als einem Jahr unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, unerlaubten Waffenbesitzes und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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Die Richter gaben sich bei der Urteilsverkündung überzeugt, der damals 33 Jahre alte Bundeswehroffizier habe den festen Entschluss gefasst, aus rechtsextremistischen Motiven Angriffe auf hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu verüben.

Verteidigung hatte Freispruch für Franco A. gefordert

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und von einem "hochpolitischen Verfahren" gesprochen.

Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt.

Franco A. mit seinem Anwalt Moritz Schmitt-Fricke: Die Verteidigung hatte von einem "hochpolitischen Verfahren" gesprochen und Freispruch gefordert.
Franco A. mit seinem Anwalt Moritz Schmitt-Fricke: Die Verteidigung hatte von einem "hochpolitischen Verfahren" gesprochen und Freispruch gefordert.  © Boris Rössler/dpa-Pool/dpa

Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten - daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.

Herausgekommen war die Scheinidentität, als A. im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden war. Dort wollte er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen.

Titelfoto: Boris Rössler/dpa-Pool/dpa

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