Tierischer Streit: Hundehalter haftet für Sturz von Katzenbesitzerin
Frankfurt am Main - Einen tierischen Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zugunsten einer Katzenbesitzerin entschieden, die beim Versuch, einen Angriff des Nachbarhundes auf ihren Kater zu stoppen, gestürzt war.
Ein Tierhalter hafte nicht nur für unmittelbar durch das Tier verursachte Verletzungen, sondern auch dann, wenn sich ein Mensch beim Eingreifen aufgrund einer vom Tier verursachten Gefahr verletze, entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. (Az. 4 U 249/21)
Das OLG entschied in dem Berufungsprozess zugunsten der Besitzerin des Katers, die zuvor vor dem Landgericht Gießen mit ihrer Forderung nach Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert war. Die Rauferei zwischen Hund und Katze, die die Besitzer der Tiere vor Gericht führte, hatte beim Schneeschippen ihren Anfang genommen.
Dabei war der Hütehund des Nachbarn auf das Grundstück der Frau gelangt und hatte sich auf ihren Kater gestürzt, berichtete eine Gerichtssprecherin. Die Frau griff zu einem Besen, um die Tiere zu trennen, stürzte dabei aber und zog sich Verletzungen zu.
Als Halter des Hundes habe der Beklagte damit für die erlittenen Schäden einzustehen, entschied das Gericht. Die Klägerin habe sich durch den Angriff des Hundes veranlasst gesehen, dem Kater zur Hilfe zu eilen.
Auch wenn es angesichts der winterlichen Verhältnisse aus objektiver Sicht unklug gewesen sei, sich schnell auf die Tiere zuzubewegen, sei es doch "eine völlig naheliegende Reaktion" gewesen.
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