Terror-Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Frankfurt: So lautet das Urteil
Frankfurt am Main - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat eine IS-Rückkehrerin am heutigen Freitag wegen Mitgliedschaft in zwei Terror-Vereinigungen im Ausland zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Der mit zwei Richterinnen und einem Richter besetzte Staatsschutzsenat folgte damit im wesentlich dem Plädoyer der Verteidigung, die bis zu zwei Jahren auf Bewährung für die Frau aus Bad Homburg gefordert hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag für die vierfache Mutter eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert.
Das Gericht berücksichtigte insbesondere das Geständnis der Angeklagten. Allerdings vermisste der Staatsschutzsenat eine klare Übernahme der Verantwortung für ihre Entscheidungen und deren Konsequenzen bei der Angeklagten.
Sie war mit ihrem Ehemann im Jahr 2013 als 20-Jährige nach Syrien ausgereist, wo er sich einer bewaffneten Gruppe angeschlossen hatte.
Das Paar war nach der Geburt der gemeinsamen Tochter in die Türkei gereist und wollte eigentlich nach Deutschland zurück, entschloss sich dann aber doch zur Rückkehr nach Syrien, wo sich der Mann der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anschloss.
Die Frau habe ihm diese Tätigkeit ermöglicht und ihn unterstützt, so das Gericht.
Der Frau war in dem Verfahren auch die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen worden. Erstmals befasste sich das Frankfurter OLG bei einem solchen Terror-Prozess auch mit der Fürsorgepflicht gegenüber Kindern mutmaßlicher Islamisten, die im Kampfgebiet geboren wurden.
Titelfoto: Kai Pfaffenbach/Reuters-Pool/dpa