Mädchen (12) stürzt von Sprungturm in den Tod: Das Urteil ist gefallen

Gießen - Der Prozess um den tödlichen Sturz eines Mädchens von einem Sprungturm nähert sich seinem Ende.

Bei dem Turm handelte es sich um einen sogenannten "Freefall-Tower“.
Bei dem Turm handelte es sich um einen sogenannten "Freefall-Tower“.  © dpa/Uwe Zucchi

Bei der Verhandlung am heutigen Donnerstag (9 Uhr) vor dem Landgericht Gießen werden die Plädoyers erwartet, möglicherweise werden auch die Urteile gegen die beiden Angeklagten gesprochen.

Die 42 und 44 Jahre alten Männer sind Betreiber eines Kletterparks in Schotten im Vogelsbergkreis, in dem der Turm im Sommer 2015 als besondere Attraktion aufgebaut war.

Von dort stürzte die Zwölfjährige in die Tiefe, prallte laut Anklage von dem Sprungkissen ab, schlug mit dem Kopf auf einem Felsen auf und erlag wenige Wochen später ihren schweren Verletzungen.

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Die Staatsanwaltschaft wirft den Betreibern fahrlässige Tötung vor, weil Sicherheitsvorkehrungen missachtet worden sein sollen.

Der Turm – ein sogenannter "Freefall-Tower" – sei wegen des steinigen Untergrunds an einer ungeeigneten Stelle aufgebaut worden. Zudem soll das Sprungkissen falsch positioniert worden sein.

"Wir würden alles tun, um es rückgängig zu machen"

Der Sprungturm gehörte zu einem Kletterpark (Symbolbild).
Der Sprungturm gehörte zu einem Kletterpark (Symbolbild).  © 123RF/Pavel Losevsky

Die Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses Anfang Februar den Unfall bedauert und ausgesagt, auf die Erfahrung der für den Aufbau der Anlage und insbesondere des Sprungkissens engagierten Firma vertraut zu haben.

"Für uns war es unvorstellbar, dass jemand außerhalb des Sprungkissens landen könnte", sagt einer der beiden Angeklagten am 12. Februar vor Gericht. Sonst hätte man die Sprung-Veranstaltung nie angeboten.

Es sei unglaublich, dass "so ein schreckliches Unglück" passiert sei. "Wir würden alles tun, um es rückgängig zu machen. Das ist leider nicht möglich."

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Vor ihrem fatalen Sturz übte die Zwölfjährige den Absprung aus drei Metern Höhe. Dann ging es ganz hinauf. Oben sei sie in Panik geraten und habe sich im letzten Moment vor dem Absprung an einer Absperrung festgehalten. Dadurch, so die Anklage, geriet das Kind in eine seitliche Drehung und verfehlte die anvisierte Mitte des Sprungkissen.

"Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass an einem solchen Ort eine solche Einrichtung nicht hätte errichtet werden dürfen", erläutert Anklagevertreter Rouven Spieler ebenfalls am 12. Februar die Vorwürfe (TAG24 berichtete).

Update, 13.17 Uhr: Freisprüche im tödlichen Sprungturm-Prozess gefordert

Im Prozess um den tödlichen Sturz eines Mädchens von einem Sprungturm sind Freisprüche gefordert worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger der beiden Angeklagten plädierten am Donnerstag in ihren Schlussvorträgen vor dem Landgericht Gießen für Freispruch.

Nur der Anwalt der Nebenklage (Vater des Opfers) forderte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, ohne allerdings ein konkretes Strafmaß zu nennen. Im Verlauf des Donnerstags wollte das Gericht das Urteil sprechen.

Update, 16.06: Beide Angeklagte freigesprochen

Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Sturz eines Mädchens von einem Sprungturm im Vogelsberg sind zwei Angeklagte in dem Prozess zu dem Unfall freigesprochen worden.

Das entschied das Landgericht Gießen am Donnerstag.

Titelfoto: dpa/Uwe Zucchi

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