Raste 36-Jähriger seinen Beifahrer im Suff zu Tode?
Frankfurt am Main - Nach einer Raserei mit seinem Auto durch eine Anliegerstraße mit einem Todesopfer ist ein 36-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt am Main zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Die Schwurgerichtskammer ging von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässiger Tötung, Trunkenheit und versuchtem Mord aus - nicht aber von einem verbotenen Autorennen.
Es sei nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte bei der Tat im November 2019 in Frankfurt-Fechenheim versucht habe, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, als er bei einem Überholversuch ein anderes Auto touchierte und Sekunden später mit dem Wagen auf dem Parkstreifen zusammenstieß, hieß es im Urteil.
Nach dem Zusammenstoß und dem Eintreffen der Polizei- und Rettungskräfte hatte der leicht verletzte Unfallfahrer zunächst verschwiegen, dass sich noch eine weitere Person in seinem Wagen befand.
Dies wertete das Gericht als Indiz für einen Mordversuch durch Unterlassen sowie zur Verdeckung seiner vorausgegangenen Straftaten.
Urteil wegen tödlicher Raserei noch nicht rechtskräftig
Da der Mann bereits tot war, dies der Fahrer beim Verlassen des Fahrzeugs jedoch nicht wusste, müsse er wegen einer Versuchstat verurteilt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ursprungsartikel von 5.40 Uhr, zuletzt aktualisiert um 14.37 Uhr.
Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa