Verteidigung von Stadtplan-Erbe Alexander Falk legt Revision gegen Urteil ein
Frankfurt am Main - Die Verteidigung hat im Fall des verurteilten früheren Multimillionärs und Hamburger Internetunternehmers Alexander Falk Revision eingelegt.
Der Schritt sei wie angekündigt unmittelbar nach der Urteilsverkündung erfolgt, erklärte ein Sprecher. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sah von dem Schritt eigenen Angaben zufolge ab.
Falk war am 9. Juli vom Frankfurter Landgericht wegen der Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden (TAG24 berichtete).
Hintergrund sei eine Millionenklage gewesen, die der Jurist gegen Falk vorbereitete, hieß es in der Urteilsbegründung. Falk kam dennoch auf freien Fuß, der Haftbefehl gegen ihn wurde nach 22 Monaten Untersuchungshaft ausgesetzt.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch erreichen wollen, die Staatsanwaltschaft hatte für Falk sechs Jahre Haft gefordert.
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