Prozess gegen reumütigen Scholz-Umarmer: Das Urteil ist gefallen
Von Jenny Tobien, Lara Kauffmann
Frankfurt/Main - Er drängte sich mit seinem Auto in eine Sicherheits-Kolonne, fuhr unbefugt auf das Frankfurter Flughafengelände und umarmte Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) auf dem Rollfeld: Jetzt ist das Urteil gegen einen 50-Jährigen gefallen.

Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Hausfriedensbruch ist ein Mann vor dem Frankfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie einer zweieinhalbjährigen Fahrsperre verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 50-Jährige, der während der Tat im Mai 2023 unter Drogen stand und nur bedingt schuldfähig war, hatte im Gerichtssaal Reue gezeigt und gelobte Besserung.
Er sei aus Versehen in die Situation reingeraten. Es sei eine süß-bittere Erfahrung gewesen, sagte er. "Ich entschuldige mich für alles."
Bei dem Verfahren, das innerhalb eines halben Tages verhandelt worden war, spielte die Kanzler-Umarmung sowie der Aspekt, dass sich Scholz in einer der Kolonnen befunden hatte, nur eine untergeordnete Rolle.
Das sei ein reiner Zufall gewesen, sagte Staatsanwalt Christian Lang nach dem Urteil. Da sei keine Motivation dahinter gewesen.

Kanzler Olaf Scholz blieb nach außen cool
Der Mann war bereits in der Vergangenheit und dann erneut vier Monate nach dem Vorfall wegen Fahrens unter Drogeneinfluss aufgefallen. Er habe vorher zwei Tage gefeiert, wiederholt Kokain konsumiert und nicht geschlafen, sagte er.
Er hatte sich mit seinem Privatwagen dem Konvoi angeschlossen und war so auf das Flughafengelände gelangt. Den SPD-Politiker hatte er umarmt, als dieser ins Flugzeug steigen wollte.
Als Grund für die innige Verabschiedung ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt mitteilen, dass er sein Verhalten dem Rest der Gruppe angepasst habe.
Scholz hatte sich damals gelassen über den Zwischenfall geäußert. Nach der Umarmung wurde der Mann ohne Widerstand von der Bundespolizei am Flughafen festgenommen und später wieder freigelassen. Der Fall löst eine Debatte über die Sicherheit des Kanzlers aus.
Erstmeldung von 10.36 Uhr, aktualisiert um 13.32 Uhr
Titelfoto: Bildmontage: Kay Nietfeld/dpa, Andreas Arnold/dpa