Paar will wegen Regen und Nebel im Urlaub Geld zurück: Das sagt das Gericht
Frankfurt am Main - Neben der aktuellen Hitze können auch starke Regenfälle oder Nebel Touristen die Reise vermiesen. Doch ist das ein Grund, eigentlich Geld zurückzubekommen?
Die Wetterumstände sind kein Grund, vom Veranstalter eine Teilerstattung des Reisepreises zu verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt im Fall eines Paares entschieden, das mit dem Verlauf seiner einwöchigen Rundreise nach Ecuador nicht zufrieden war.
Vom Reisepreis über 18.000 Euro wollten die beiden deshalb rund 6000 Euro erstattet haben.
Unter anderem führten die Kläger an, dass bei einer Rundwanderung ein als "traumhaft schön" angekündigter Kratersee wegen Nebels nicht zu sehen gewesen sei. Gleiches habe für Landschaften und die Tierwelt des Amazonas gegolten.
Die Reiserechtkammer hielt aber fest, dass der Reiseveranstalter nicht auf die Regenzeit in dem mittelamerikanischen Land hätte hinweisen müssen.
Hier hätte ein Blick ins Internet genügt, hieß es vom Gericht. Wetterbedingungen seien nicht "Leistungsbestandteil der gebuchten Reise".
Die Kläger erhielten dennoch 800 Euro erstattet, weil unter anderem ein Tagesausflug entfallen war und es in einem Hotel kein warmes Wasser gab.
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