Töchter im Familien-Urlaub sexuell missbraucht: Mädchen leiden bis heute an Albträumen

Von Sabine Maurer

Frankfurt am Main - Ein Vater ist wegen des sexuellen Missbrauchs seiner beiden Töchter zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.

Über vier Jahre lang wurden die Mädchen von ihrem eigenen Vater missbraucht. (Symbolfoto)
Über vier Jahre lang wurden die Mädchen von ihrem eigenen Vater missbraucht. (Symbolfoto)  © 123RF/whitebearstudio1

"Sie haben ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt", sagte der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer im Frankfurter Landgericht zu dem 62-jährigen Mann.

Insgesamt wurde er wegen zwölf Taten verurteilt, die er in den Jahren 2019 bis 2023 während eines Familienurlaubs sowie in der gemeinsamen Frankfurter Wohnung an den elf und zwölf Jahre alten Mädchen begangen hatte. Er hatte auch weiter gemacht, als die Elfjährige ihm gesagt hatte, er solle die Übergriffe lassen.

Mittlerweile lebt er von seiner Familie getrennt, ist geschieden, hat kein Sorgerecht und sieht seine Kinder nicht mehr. "Ich schäme mich sehr für das, was ich gemacht habe", sagte er bei der Gerichtsverhandlung.

Peinlich-Beschwerde gegen Fahrverbot: Gericht lässt Raser gnadenlos abblitzen
Gerichtsprozesse Frankfurt am Main Peinlich-Beschwerde gegen Fahrverbot: Gericht lässt Raser gnadenlos abblitzen

Laut der vom Richter verlesenen psychiatrischen Bescheinigung für die beiden Mädchen leiden diese bis heute sehr unter dem Erlebten, dazu gehören Ängste und Albträume.

Der geständige Mann war bereits im Sommer 2023 von einer anderen Jugendstrafkammer zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.

Urteil gegen Familienvater noch nicht rechtskräftig

Nach seiner Revision hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung zurück ans Landgericht. Dabei musste jedoch nur noch über die Höhe der Strafe entschieden werden.

Der Staatsanwalt beantragte eine Haft von dreieinhalb Jahren, für eine "maßvolle Bewährungsstrafe" plädierte der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: 123RF/whitebearstudio1

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Frankfurt am Main: