"NSU 2.0"-Prozess: Angeklagter drohte wohl, 2-jährige Tochter von Basay-Yildiz zu ermorden
Frankfurt am Main - Erschreckende Drohungen! Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben hat die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz (46) am Montag als Zeugin ausgesagt.
Die Juristin war die erste Adressatin der Serie der Schreiben mit Todesdrohungen und rassistischen Beleidigungen, für die sich ein 54 Jahre alter Mann aus Berlin vor dem Frankfurter Landgericht verantworten muss.
In den Schreiben wurden auch Daten der Angehörigen der Juristin genannt und wiederholt gedroht, ihre damals zweijährige Tochter solle ermordet werden.
Obwohl sie immer wieder in Schreiben bedroht oder beleidigt werde, habe sie damals erstmals Anzeige erstattet, sagte Basay-Yildiz.
In diesem Fall hätten die privaten Daten den Unterschied gemacht. Die Juristin sprach von den Auswirkungen, die die Serie der Schreiben für ihre gesamte Familie gehabt habe.
Ihre Eltern seien stark verunsichert gewesen, ihr Mann und sie hätten sich Schutzmaßnahmen für die kleine Tochter überlegt.
"Die Erwähnungen meiner Tochter, das hat etwas in mir ausgelöst", sagte sie zu den Auswirkungen der Drohschreiben.
Im August 2018 bekam Seda Basay-Yildiz erste Todesdrohungen
Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander M. unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor.
Außerdem geht es um die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen.
Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
Unter den Adressaten der Schreiben waren Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden.
Besonders häufig betroffen und heftigen Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt waren Frauen, die öffentlich engagiert und erfolgreich sind.
In seiner Einlassung in der vergangenen Woche hatte M. bestritten, die Schreiben verfasst zu haben.
Titelfoto: Boris Roessler/dpa