Mitbewohner mit Eisenstange erschlagen: So lautet das Urteil
Frankfurt am Main - Weil er einen Mitbewohner in einer Zeltunterkunft mit einer Eisenstange erschlagen hat, ist ein 45 Jahre alter Mann vom Landgericht Frankfurt zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.
Die Verteidigung legte bereits Revision gegen das Urteil ein, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Zwischen dem aus Sri Lanka stammenden Angeklagten und dem gleichalterigen Opfer kam es im März vergangenen Jahres in der zwischen Frankfurt und Offenbach gelegenen Unterkunft zunächst zu einem Streit.
Der spätere Täter fühlte sich dabei offenbar bedroht und beschuldigte seinen Kontrahenten auch eines Diebstahls.
Nach mehreren Monaten Prozessdauer stellte die Schwurgerichtskammer eine erhebliche Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten fest, die laut Urteil zu einer eingeschränkten Schuldfähigkeit führte.
Darüber hinaus gingen die Richter von einem minderschweren Fall des Totschlags aus, weil der Mann vom späteren Opfer massiv angegangen und bedroht worden sei.
Eine Unterbringung in einer Drogentherapie aber lehnte das Gericht ab - der Drogenkonsum des Mannes habe laut Gutachten keinen krankhaften Charakter.
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