Frankfurt am Main/Berlin - Zwei Brüder sollen ihren Schwager mit Waterboarding gequält haben, um eine Zahlung zu erpressen. Bei der Polizei sagte der Mann noch aus, doch das änderte sich beim heutigen Prozessauftakt vor dem Frankfurter Landgericht.
Bei den insgesamt drei Angeklagten handelt es sich um Angehörige eines Clans aus Berlin. Ihnen wird erpresserischer Menschenraub vorgeworfen.
Ihr mutmaßliches Opfer machte nun direkt nach der Verlesung der Anklage von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bei ihm handelt es sich um den Ehemann der angeklagten Frau, die beiden sind getrennt.
Er soll von deren Brüdern in Frankfurt mit Waterboarding gefoltert worden sein, um von ihm eine Geldzahlung zu erpressen.
Bei der Gerichtsverhandlung muss er nun nicht aussagen. Zudem dürfen auch seine Angaben nicht verwertet werden, die er etwa gegenüber der Polizei gemacht hatte. Die Angeklagten äußerten sich beim Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen.
Der Mann ist mit der heute 33-jährigen Angeklagten verheiratet, sie lebten bereits zur Tatzeit im September 2023 in Trennung.
Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte er den Tag zunächst mit den beiden gemeinsamen Kindern verbracht. Als er diese zurück in die Wohnung ihrer Mutter brachte, soll sie ihn mit einem Vorwand ins Badezimmer gelockt haben, wo sich ihre Brüder demnach versteckt hatten.
Die Angeklagten sollen ihren Schwager mit Waterboarding gequält haben
Sie sollen ihren Schwager zunächst überwältigt, mit Panzertape an Händen und Füßen gefesselt sowie geschlagen haben. Dann sollen sie mindestens viermal ein Küchentuch über sein Gesicht gelegt und Wasser darauf geschüttet haben, sodass der Mann das Gefühl hatte, zu ersticken und Todesangst erlitt.
Laut Anklage wollten sie ihn so dazu zwingen, seiner Frau einen Zugewinnausgleich von 45.600 Euro zu bezahlen. Insgesamt soll die Tat zwei Stunden lang gedauert haben. Am Ende überwies der Mann online das Tageshöchstlimit von 10.000 Euro an seine Frau.
Mit einem Rettungswagen wurde er in eine Klinik gebracht, wo er zur Beobachtung über Nacht blieb. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden Polizisten unter anderem Klebeband und abgeschnittene Küchentücher.
Laut des in der Verhandlung verlesenen Gutachtens eines Rechtsmediziners ist Waterboarding potenziell lebensgefährdend. Nach der bisherigen Planung soll Anfang März ein Urteil verkündet werden.