Lebensgefährliche Messerattacke vor Frankfurt Nachtclub: Gericht fällt "mildes" Urteil!

Frankfurt am Main - Wegen zwei lebensgefährlichen Messerattacken vor einem Nachtclub in der Frankfurter Innenstadt ist ein 26 Jahre alter Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Bei der Attacke vor einem Club in der Frankfurter Innenstadt im Dezember 2021 wurden zwei junge Männer lebensgefährlich verletzt. Nun gab es ein erstes Urteil im zugehörigen Gerichtsprozess. (Symbolbild)
Bei der Attacke vor einem Club in der Frankfurter Innenstadt im Dezember 2021 wurden zwei junge Männer lebensgefährlich verletzt. Nun gab es ein erstes Urteil im zugehörigen Gerichtsprozess. (Symbolbild)  © Kai Pfaffenbach/Reuters-Pool/dpa

Nach mehr als 13 Monaten Prozessdauer am Landgericht Frankfurt ging die Schwurgerichtskammer von zweifacher gefährlicher Körperverletzung aus. Der Angeklagte habe bei der Tat Anfang Dezember 2021 zwar mit Tötungsvorsatz zugestochen, sei später allerdings von diesem Vorsatz zurückgetreten, hieß es im Urteil vom Dienstag.

Der Angeklagte und seine Begleiter hatten nach Gerichtsangaben zunächst in dem Lokal Streit mit Türstehern bekommen, die sie des Clubs schließlich verwiesen.

Vor der Tür kam es dann zu der Auseinandersetzung mit Bekannten der Türsteher. Plötzlich zückte der jetzt 26-Jährige das Messer und stach es einem der Kontrahenten in die Lunge, so dass das Herz nur knapp verfehlt wurde. Der zweite Gegner erhielt einen Stich in den Hals.

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Beide Opfer mussten notoperiert werden. Unmittelbar nach der Tat versuchte der Täter, sich in die Türkei abzusetzen. Am Flughafen wurde er jedoch festgenommen.

Familie des Täters wurde nach der Messerattacke offenbar erpresst

Nachdem er zu Prozessauftakt noch geschwiegen hatte, äußerte er später sein Bedauern über die Tat und entschuldigte sich bei den Opfern. Maßgeblich für die laut Urteil "sehr milde Strafe" war auch der Umstand, dass die Familie des Täters später aus dem Kreis der Geschädigten offenbar erpresst worden sei, so der Vorsitzende Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidigung weniger als fünf Jahre Haft.

Titelfoto: Kai Pfaffenbach/Reuters-Pool/dpa

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