Mädchen (15) nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen?
Frankfurt am Main - Wegen Menschenhandels mit einer 15-Jährigen muss ein 46 Jahre alter Mann zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Landgericht Frankfurt verwarf am Montag die Berufung des Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts vom August vergangenen Jahres.
Die 26 Jahre alte Tochter des Mannes wurde damals wegen Beihilfe zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Beide gingen in die Berufung, blieben jedoch am Montag der Verhandlung fern. (AZ 6350 Js 202273/17)
Laut dem Urteil erster Instanz hatte der Angeklagte die 15-Jährige aus seiner ungarischen Heimat nach Deutschland gelockt und dort bis 2016 über einen längeren Zeitraum in sogenannten Laufhäusern und FKK-Klubs untergebracht. Die Frau konnte schließlich flüchten und den Mann und seine Tochter anzeigen.
Im ersten Prozess hatte der Angeklagte die Vorwürfe als "Racheakt" der jungen Frau bezeichnet. Diese habe sich in ihn verliebt und sei freiwillig der Prostitution nachgegangen. Erst als aus ihren Heiratsplänen nichts geworden sei, habe sie ihn angezeigt.
Das Gericht glaubte den Angeklagten nur zum Teil. So wurde er im ersten Prozess zwar nicht wegen Zuhälterei, doch aber wegen Menschenhandels "zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" verurteilt.
Titelfoto: dpa/Boris Rössler