Er raste auf küssendes Paar zu und tötete die Frau: 34-Jähriger zum zweiten Mal verurteilt

Frankfurt am Main/Kriftel - Weil er eine Frau auf einem Zebrastreifen mit seinem Auto angefahren und tödlich verletzt hat, ist ein Mann vom Landgericht Frankfurt wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Im neu aufgerollten Prozess gegen den 34-Jährigen entschied das Gericht nun auf Mord.
Im neu aufgerollten Prozess gegen den 34-Jährigen entschied das Gericht nun auf Mord.  © Andreas Arnold/dpa

Es ist bereits der zweite Schuldspruch in dem Fall. In einem ersten Prozess war der Angeklagte 2018 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung jedoch aufgehoben und an eine andere Schwurgerichtskammer zurückverwiesen.

Der Angeklagte sei kein eiskalter Mörder, sagte der Vorsitzende Richter jetzt am heutigen Montag in seiner Urteilsverkündung.

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Zum Tatzeitpunkt sei ihm aber der Tod der Frau gleichgültig gewesen, dies erfülle den Tatbestand des Mordes. Der Fall mache betroffen und fassungslos, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Frau wurde 400 Meter vom Auto des Angeklagtem mitgeschleift

2018 war der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof dann aber wieder auf.
2018 war der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof dann aber wieder auf.  © Arne Dedert/dpa

Der 34 Jahre alte Deutsche ist laut Anklage im September 2015 in Kriftel im Main-Taunus-Kreis ungebremst auf ein sich küssendes Liebespaar auf einem Zebrastreifen nahe einem Verkehrskreisel zugefahren.

Das Auto erfasste die 41 Jahre alte Frau, sie geriet unter den Wagen und wurde mehr als 400 Meter weit mitgeschleift. Sie starb kurz danach an ihren schweren Verletzungen. Der Mann hatte sich durch einen Sprung auf den Bürgersteig retten können.

Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter hatten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen für den Angeklagten gefordert.

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Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den 34-Jährigen beantragt.

Ursprungsmeldung vom 26. Februar um 6.05 Uhr; Update 17.02 Uhr.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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