Korruptions-Skandal: Ex-Oberstaatsanwalt in Frankfurt zu langer Haft verurteilt!

Frankfurt am Main - Ein Korruptionsermittler, der wegen Korruption vor Gericht steht: Der Prozess gegen einen ehemaligen Top-Juristen ist nun mit einer Verurteilung zu Ende gegangen.

Der ehemalige Top-Jurist Alexander B. (55, M.) war Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption und wurde nun selbst wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt.
Der ehemalige Top-Jurist Alexander B. (55, M.) war Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption und wurde nun selbst wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt.  © Boris Roessler/dpa-POOL/dpa

Ein ehemaliger Oberstaatsanwalt ist vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption habe sich der Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gemacht, urteilten die Richter am Freitag. Ein mitangeklagter Unternehmer wurde wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Der 55-jährige ehemalige Top-Jurist war Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Ausgelöst wurden die Ermittlungen von seiner früheren Lebensgefährtin, die Alexander B. nach eigenen Worten mit den Schmiergeldern maßgeblich finanziell unterstützt hatte.

Der ehemalige Oberstaatsanwalt und der mitangeklagte Unternehmer hatten gemeinsam eine Firma gegründet, die Sachverständige für die Justiz vermittelte.

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Oberstaatsanwalt Alexander B. war heimlich an den Gewinnen beteiligt. Auch von einer weiteren Firma erhielt er Geld im Gegenzug zur Vergabe von Aufträgen.

Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung: Ehemaliger Oberstaatsanwalt ließ nichts aus

Alexander B. (r.) sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit krimineller Energie vorgegangen, die ihrer Meinung nach sogar eine längere Haftstrafe gerechtfertigt hätte.
Alexander B. (r.) sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit krimineller Energie vorgegangen, die ihrer Meinung nach sogar eine längere Haftstrafe gerechtfertigt hätte.  © Boris Roessler/dpa-POOL/dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie ging von einem besonders schweren Fall aus. Alexander B. sei mit einem "erheblichen Maß an krimineller Energie und reichlich Chuzpe" vorgegangen. Neben dem materiellen Schaden habe er dem Ansehen der hessischen Justiz massiv geschadet. Die Verteidigung sah keine Untreue und plädierte für maximal vier Jahre.

In seinem Schlusswort hatte sich B. am Mittwoch reumütig gezeigt: "Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung." Wie auch immer das Urteil ausfalle: "Dieses Stigma trage ich zu Recht."

Der Landesrechnungshof hatte in einem Prüfbericht 2022 festgestellt, dass damals Kontrollmechanismen fehlten. "Dies hat ein Handeln, wie im Fall von Alexander B., über viele Jahre hinweg begünstigt." Inzwischen gilt bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip.

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Mit dem Urteil ist der Komplex nicht beendet: Gegen zwei ehemalige Kollegen - einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt - wird weiter ermittelt. Das Land Hessen macht gegenüber Alexander B. zudem Regressansprüche "in einem höheren Millionenbetrag" geltend.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa-POOL/dpa

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