Nach Streit: Prügelte Mann seinen Schwiegervater in Gartenhütte zu Tode?
Koblenz - Ein 46-Jähriger soll seinen Schwiegervater zu Tode geprügelt haben - vom Donnerstag (9 Uhr) an steht er vor dem Landgericht Koblenz. Die Anklage wirft dem Deutschen Totschlag vor.
Er soll am 25. September 2019 in einer Gartenhütte in Lahnstein nahe Koblenz nach einem Streit mit einem Schlagstock aus Kunststoff auf Kopf und Oberkörper des 67-jährigen Schwiegervaters eingeschlagen haben.
Damit habe er den eingetretenen Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen. Bereits seit dem Tag nach dem Verbrechen befindet sich der 46-Jährige in Untersuchungshaft.
Er räumte die Tat laut Staatsanwaltschaft ein, berief sich jedoch auf Notwehr: Sein Schwiegervater habe ihn angegriffen. Zum Motiv des Streits konnte eine Gerichtssprecherin vor Prozessbeginn nichts sagen.
Nach der Tat war der Polizei zufolge die Mainzer Rechtsmedizin mit der Obduktion der Leiche beauftragt worden.
Für Totschlag sieht das Gesetz eine Haftstrafe nicht unter fünf Jahren vor.
Update 14.42 Uhr: Staatsanwältin Daniela Knoop-Kosin warf dem Mann mit deutscher und serbischer Staatsbürgerschaft am Donnerstag Totschlag vor.
Er soll am 25. September 2019 in einer Gartenhütte in Lahnstein nahe Koblenz nach einem Streit mit einem Schlagstock aus Kunststoff 10 bis 20 Mal auf Kopf, Oberkörper und Arme des 67-jährigen Schwiegervaters eingeschlagen haben. Damit habe er den eingetretenen Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen.
Zuvor hatte sich der 46-Jährige laut Anklage nach Drohungen gegen seine Ehefrau wiederholt über ein richterliches Näherungs- und Kontaktverbot hinweggesetzt. Er habe seine Frau und ihren Vater bedroht und beleidigt. Er habe die Ehefrau - eine Mutter - Hure genannt und zu ihr auf albanisch gesagt: "Ich mache deinen Kopf ab." Der konkrete Grund für den Streit mit dem Schwiegervater vor dessen Tod ist laut Staatsanwältin Knoop-Kosin vorerst unbekannt.
Der Prozessauftakt endete schon nach der Verlesung der Anklage, weil der zweite Verteidiger verhindert war. Der Angeklagte, der sich bereits seit dem Tag nach dem Verbrechen in Untersuchungshaft befindet, räumte die Tat nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft ein. Er berief sich jedoch auf Notwehr: Sein Schwiegervater habe ihn angegriffen.
Angeklagt ist er auch wegen mutmaßlicher Körperverletzung: Er soll als Linienrichter bei einem Fußballspiel bei einem Streit einem Mann mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen und einem anderen Mann im Gerangel in die Brust gebissen haben.
Bei dem Prozess sind vorerst neun Verhandlungstage bis zum 8. Mai terminiert.
Prozessauftakt endet nach Verlesung der Anklage
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