Kind (†7) bei Unfall aus Auto geschleudert: Angeklagter verweist auf Gedächtnislücken

Frankfurt am Main - Im Prozess um einen Autounfall in Frankfurt mit einem getöteten Kind hat der angeklagte Fahrer nur wenige Erinnerungen an den Unfall geschildert.

Der 54-Jährige war mit den beiden nicht angeschnallten Kindern im Auto in der Nähe des Palmengartens von der Straße abgekommen und das Auto überschlug sich.
Der 54-Jährige war mit den beiden nicht angeschnallten Kindern im Auto in der Nähe des Palmengartens von der Straße abgekommen und das Auto überschlug sich.  © 5VISION.NEWS

Die beiden Jungs in seinem Wagen hätten sich kurz vor dem Crash viel bewegt, hieß es sinngemäß in der von seinem Rechtsanwalt im Frankfurter Landgericht verlesenen Erklärung. Plötzlich habe er einen Arm am Lenkrad gesehen und als Nächstes einen Baum.

Bei dem Unfall im Juni 2023 war ein Siebenjähriger aus dem Auto geschleudert und tödlich verletzt worden, sein elf Jahre alter Halbbruder und der Fahrer überlebten schwer verletzt.

Angeklagt ist der heute 56-Jährige unter anderem wegen Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge und betrunkenen Autofahrens. Er hatte zwischen 1,85 und 2,17 Promille Alkohol intus gehabt und die beiden Kinder anscheinend verbotenerweise mitgenommen. Der damals Elfjährige ist sein Sohn, das alleinige Sorgerecht hat jedoch die Mutter. Der getötete Siebenjährige war dessen Halbbruder.

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In der zum Prozessauftakt verlesenen Erklärung bezeichnete der wohl alkoholkranke Angeklagte den Siebenjährigen mehrfach als seinen "besten Freund", er habe ihn geliebt wie seinen eigenen Sohn. Sie seien alle zusammen eine "perfekte Patchworkfamilie" gewesen.

In der Schilderung des Vaters des getöteten Siebenjährigen hörte sich das anders an. "Ich habe Regeln aufgestellt und er hat sie gebrochen", sagte der Mann in seiner Zeugenaussage.

Schilderungen gehen auseinander - Laut Anklage war keiner angeschnallt

Der Prozess findet vor dem Landgericht in Frankfurt am Main statt.
Der Prozess findet vor dem Landgericht in Frankfurt am Main statt.  © Arne Dedert/dpa

In den Tagen vor dem tödlichen Unfall sei es immer schlimmer geworden. Der nun Angeklagte habe etwa den Siebenjährigen ungefragt vom Hort abgeholt oder die beiden Brüder viel zu spät nach Hause gebracht. Einmal habe er gesehen, wie der Mann Auto gefahren sei und die Jungs dabei auf den Sitzen gestanden hätten.

Er habe am Abend vor dem Unfall dem 56-Jährigen und den beiden Halbbrüdern deutlich gesagt, dass er die Kinder nicht mehr dem Mann mitgeben werde, solange sie unter seiner Obhut seien. Seine Frau, die Mutter der beiden Kinder, war zu der Zeit verreist.

Am Unfalltag kam sie zurück und ruhte sich aus, während ihr Mann gemeinsam mit den Jungs in der Garage das Auto saubermachte. Unangemeldet sei der nun Angeklagte angefahren gekommen, berichtete ihr Mann.

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Der 56-Jährige habe die Kinder auf eine Spritztour mitnehmen wollen, er habe abgelehnt, der Angeklagte habe sich einsichtig gezeigt. Zurück in der Garage habe er Autotüren zuklappen und den Wagen davonfahren hören. Er sei nach draußen gelaufen und habe den Namen seines Sohnes gerufen, doch der Wagen mit dem Mann und den Jungs sei davongebraust.

Mehrfach habe er den Mann angerufen, einmal sei der Elfjährige drangegangen, habe aber nach kurzem Gespräch aufgelegt. Seine Frau habe ihn kurz darauf gebeten, in die nahe Siesmayerstraße zu fahren. Sie habe gehört, dass es dort einen Unfall gab und habe ein schlechtes Gefühl. Er sei dann mit dem Rad zur Unfallstelle gefahren. Dort war das Cabrio des 56-Jährigen von der Straße abgekommen, gegen den einzigen Baum geprallt und hatte sich überschlagen.

Keiner der Insassen war der Anklage zufolge angeschnallt gewesen. Der Siebenjährige wurde aus dem Wagen geschleudert, die Dachkante des Autos traf ihn am Kopf. Er starb rund eine Stunde später im Krankenhaus.

Die 21. Große Strafkammer des Frankfurter Landgerichts hat mehrere Fortsetzungstermine geplant, das Urteil wird für September erwartet.

Titelfoto: 5VISION.NEWS

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