Kind (†4) umgebracht, weil es "Reinkarnation Hitlers" sei: Prozess gegen Sektenchefin
Frankfurt am Main - Rund 35 Jahre nach dem Tod eines vierjährigen Jungen beginnt am kommenden Donnerstag (4. Mai) vor dem Landgericht Frankfurt erneut der Mordprozess gegen eine mutmaßliche Sektenchefin.
Die damals 73 Jahre alte Frau war bereits im Herbst 2020 vom Landgericht Hanau zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof jedoch aufgehoben und zur neuen Verhandlung nach Frankfurt verwiesen.
Fragen zum Tötungsvorsatz sowie der Schuldfähigkeit seien noch offen.
Laut Anklage soll die Frau im Sommer 1988 das Kleinkind, das sie als "Reinkarnation Hitlers" ansah, in einen Leinensack verschnürt und sich selbst überlassen haben. Der Junge erstickte an seinem Erbrochenen.
Während der Tod des Kindes lange als Unfall angesehen wurde, gaben Sektenaussteiger nach 2015 Hinweise auf ein mögliches Verbrechen und lösten damit neue Ermittlungen aus.
Die Strafkammer hat zunächst 23 Verhandlungstage angesetzt. Ein Ende ist vorläufig für den 18. August vorgesehen.
Titelfoto: dpa/Boris Rössler