Junge (†4) in Sack erstickt: Anklage fordert lebenslang wegen Mordes für Sektenführerin
Frankfurt am Main/Hanau - Mehr als 35 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines kleinen Jungen in Hanau hat die Staatsanwaltschaft die Verurteilung der Angeklagten zu lebenslanger Haft wegen Mordes gefordert.
Das Motiv der heute 76-Jährigen stehe auf sittlich tiefster Stufe, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht in ihrem Plädoyer.
Die Angeklagte handele demnach aus niedrigen Beweggründen. Sie sei "unglaublich wütend" auf den damals vierjährigen Jungen gewesen, der für sie "das Böse" symbolisiert und mit dem sie einen Machtkampf geführt habe.
Die Angeklagte soll damals eine Sekte angeführt haben, der vier Jahre alte Junge war der Sohn von Sektenmitgliedern.
Laut Staatsanwaltschaft wurde er auf ihre Anweisung hin zum Mittagsschlaf in einen Sack gesteckt, der oben zugeschnürt wurde, so auch am 17. August 1988.
An diesem Tag soll der Junge besonders heftig geschrien und letztlich an einer Kohlendioxidvergiftung im Sack gestorben sein. Der Notarzt hatte damals notiert, der Junge sei an Erbrochenem erstickt.
Angeklagte wurde bereits 2020 verurteilt
Jahrzehntelang waren die Behörden von einem Unfall ausgegangen, bis Aussagen von Sektenaussteigern im Jahr 2015 ein neues Licht auf den Fall warfen.
Im September 2020 wurde die Angeklagte in einem ersten Prozess vom Landgericht Hanau zu lebenslanger Haft verurteilt.
Doch der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil im Zuge der Revision, sodass sich die 76-jährige Frau erneut vor Gericht verantworten muss, dieses Mal in Frankfurt. Dort wurde eine komplett neue Beweisaufnahme gegen die ehemalige Krankenschwester durchgeführt.
Ursprungsmeldung vom 1. November um 6.01 Uhr; Update vom 1. November um 14.50 Uhr.
Titelfoto: Boris Rössler/dpa