Frau (†40) nach Verfolgungsjagd auf Autobahn-Standspur erstochen: Harte Strafe für 41-Jährigen
Frankfurt am Main - Nach einer tödlichen Messerattacke auf seine Frau auf einer Zubringerspur der Autobahn ist ein 41 Jahre alter Mann vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Die Schwurgerichtskammer ging am Mittwoch von einem heimtückischen Mord aus, denn die 40 Jahre alte, getrennt von ihm lebende Ehefrau sei "arg- und wehrlos" gewesen.
Der Serbe hatte nach Überzeugung des Gerichts im März vergangenen Jahres auf der Autobahn 661 nahe Frankfurt-Preungesheim den Wagen der Frau mit seinem Auto zunächst gerammt und danach zum Stehen gebracht.
Anschließend versetzte er der Frau sieben Messerstiche - das Opfer starb noch am Tattag in der Klinik.
Während das - noch nicht rechtskräftige - Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach, hatte die Verteidigung eine Bestrafung lediglich wegen Totschlags gefordert.
Die Frau sei nach vielen vorausgegangenen Auseinandersetzungen nicht mehr arglos gewesen, hieß es.
Das Gericht sah das anders. Es verwies darauf, dass die Frau die Wagentüre entriegelt und ihren Mann wegen des Fahrmanövers zur Rede gestellt habe. "Sie hat in diesem Augenblick keinen Angriff auf ihr Leben erwartet", sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe auch in diesem Bewusstsein zugestochen.
"Sie haben zwei Kindern die fürsorgliche Mutter genommen", sagte der vorsitzende Richter
In dem seit Mitte Januar laufenden Verfahren hatte der 41-Jährige gesagt, er habe das Auto der Frau "zufällig" auf der Autobahn gesehen. Auf der Seitenspur sei es dann zu zwei Verletzungen mit dem Messer gekommen.
Das Gericht sah in diesen Angaben eine "Schutzbehauptung". Nach einer missglückten Aussprache über die Fortsetzung der Beziehung habe der Angeklagte beschlossen, die Frau zu töten.
"Sie haben zwei Kindern die fürsorgliche Mutter genommen", sagte der Gerichtsvorsitzende zum Angeklagten während der Urteilsbegründung. Einschränkungen bei der Schuld- und Steuerungsfähigkeit sah das Gericht nicht.
Eine besondere Schwere der Schuld wurde ebenfalls nicht festgestellt - dies würde eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließen.
"Nach 15 Jahren Haft verbleibt auch für Sie eine Perspektive für ein Leben danach", hieß es in der Urteilsbegründung abschließend.
Ursprungsmeldung: 9.23 Uhr; Update: 15.51 Uhr.
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