Ehepaar stirbt auf Reiterhof: Notwehr oder eiskalter Mord?
Von Matthias Gerhart
Frankfurt am Main/Maintal - Im Prozess um die Tötung eines Ehepaares auf einem Reiterhof wird am Dienstag (10 Uhr) das Urteil des Landgerichts Frankfurt erwartet.
Dem 66 Jahre alten Vater und seinem Sohn (36) wird vorgeworfen, das Vermieter-Ehepaar im Juni 2014 in Maintal-Dörnigheim nach einem Streit getötet zu haben.
Hintergrund der Tat waren Streitigkeiten über Mietschulden, die die Angeklagten bei dem Ehepaar hatten. Dabei soll der jüngere Angeklagte den 57 Jahre alten Mann erstochen haben. Kurz darauf soll der 66-Jährige die Frau erschossen haben.
In zwei Prozessen war das Landgericht Hanau von einer Notwehrsituation ausgegangen und hatte die Angeklagten freigesprochen. Nach Schilderung der Angeklagten waren sie von dem Ehepaar mit Hunden und einem Beil bedroht worden.
Der Bundesgerichtshof hatte beide Freisprüche kassiert und den dritten Prozess schließlich nach Frankfurt verwiesen.
Die Staatsanwaltschaft ging auch im dritten Prozess von einer Täterschaft aus und beantragte für den Vater lebenslange Haft wegen Mordes und gegen den Sohn elf Jahre Haft wegen Totschlags (Aktenzeichen AZ 5240 Js 214416/21).
Update, 14.14 Uhr: Gericht verhängt im dritten Anlauf Haftstrafen gegen Tatverdächtige
Im dritten Prozess wegen der Tötung eines Ehepaars auf einem Reiterhof hat das Landgericht Frankfurt einen Vater und seinen Sohn zu jeweils zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter gingen am Dienstag von Totschlag aus. Nach der Verkündung des Urteils wurden beide Angeklagte im Gerichtssaal festgenommen.
Die beiden 36 und 66 Jahre alten Männer hatten im Juni 2014 ein Ehepaar im Streit um Mietschulden auf einem Reiterhof in Maintal-Dörnigheim (Main-Kinzig-Kreis) getötet.
Es ist die erste Verurteilung der beiden wegen der Tat. In den ersten beiden Prozessen waren die Angeklagten noch vom Landgericht Hanau freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche später jeweils wieder auf.
Im dritten Prozess ging die Schwurgerichtskammer dagegen nicht mehr von einer Notwehrsituation aus. Dafür gebe es zu viele Widersprüche.
Titelfoto: 123RF/castenoid