Peinlich-Beschwerde gegen Fahrverbot: Gericht lässt Raser gnadenlos abblitzen

Frankfurt am Main - Weil er auf der Autobahn mit 146 Sachen durch eine 60er-Zone gerast ist, hat ein Mann ein dreimonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld über 900 Euro verpasst bekommen. Dagegen wollte der Raser nun vor Gericht vorgehen.

Der Mann war mit 146 km/h durch einen Streckenabschnitt der A7 gerast, auf dem wegen einer Lkw-Kontrolle vorübergehend nur 60 km/h erlaubt waren. (Symbolbild)
Der Mann war mit 146 km/h durch einen Streckenabschnitt der A7 gerast, auf dem wegen einer Lkw-Kontrolle vorübergehend nur 60 km/h erlaubt waren. (Symbolbild)  © 123rf/Michal Kalasek

Was war passiert? Der Mann war auf der A7 in Richtung Kassel unterwegs. Auf einem Abschnitt der Autobahn war während einer Lkw-Kontrolle die erlaubte Höchstgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen vorübergehend auf 60 km/h reduziert.

Das sei laut einem Sprecher des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) mit Klappschildern angezeigt gewesen. Diese Schilder sind permanent an der Autobahn angebracht, werden aber nur im Bedarfsfall ausgeklappt. Sonst gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht und wird natürlich auch nicht angezeigt.

Von den Klappschildern habe er sich irritiert gefühlt, gab der betroffene Autofahrer nun in seiner Beschwerde gegen die verhängten Sanktionen an.

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Das wollte das OLG aber nicht anerkennen. Im Gegenteil: Da der Mann bereits diese "einfache und klar verständliche Anordnung" nicht verstehe, sei nun eine Überprüfung notwendig, ob er überhaupt noch "kognitiv in der Lage ist, weiter am Straßenverkehr teilzunehmen".

Darüber hinaus sei es auch keine stichhaltige Erklärung gewesen, wenn der Autofahrer die Verkehrssituation tatsächlich nicht verstanden hätte. Denn in dieser Lage wäre es umso wichtiger gewesen, vorsichtig zu sein, anstatt mit 146 km/h weiterzufahren.

So gibt es laut OLG tatsächlich überhaupt keinen Grund, von einem Fahrverbot oder der Geldbuße abzusehen.

Titelfoto: 123rf/Michal Kalasek

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