Mäuse starben nach langem Todeskampf in verbotenen Klebefallen: Gastwirt vor Gericht
Frankfurt am Main - Weil er mit verbotenen Klebefallen auf Mäusejagd gegangen sein soll, muss sich heute (11.30 Uhr) ein 56 Jahre alter Gastwirt vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten.
In einem Lagerraum neben der Gaststätte in Frankfurt-Sachsenhausen waren im vergangenen Jahr zwei Mäuse entdeckt worden, die nach einem mehrstündigen Todeskampf auf den ausgelegten Klebefallen gestorben waren.
Dem Gastwirt ging daraufhin wegen Tierquälerei ein Strafbefehl zu.
Er soll nun eine Geldstrafe über von 5000 Euro (40 Tagessätze) zahlen.
Dagegen legte der Gastwirt jedoch Einspruch ein.
Das Gericht will den Prozess an einem Verhandlungstag abschließen.
Update, 16.10 Uhr: Gastwirt muss zahlen
Für eine Mäusejagd mit verbotenen Klebefallen muss ein Frankfurter Gastwirt eine Geldstrafe wegen Tierquälerei zahlen. Vor dem Amtsgericht Frankfurt wurde am Mittwoch ein Strafbefehl über 40 Tagessätze gegen den 56-Jährigen rechtskräftig. Über die Höhe der Tagessätze will das Gericht gesondert entscheiden.
Der infolge der Corona-Krise nur mäßig verdienende Angeklagte hatte den ursprünglich vom Gericht angenommenen Tagesverdienst von 125 Euro als zu hoch erachtet.
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