Er wollte, dass seine Schwester Job bei der AWO bekommt: Ex-Mitarbeiter der Stadt Frankfurt angeklagt

Frankfurt am Main - In Zusammenhang mit der AWO-Affäre hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft einen ehemaligen leitenden Angestellten der Stadt Frankfurt wegen Korruptionsverdacht angeklagt.

Der Verhandlungssaal im Frankfurter Landgericht.
Der Verhandlungssaal im Frankfurter Landgericht.  © picture alliance / dpa

Es bestehe Tatverdacht wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen, teilte die Behörde am Montag mit. Der 53-Jährige soll sich in den Jahren 2017 und 2018 dafür eingesetzt haben, dass seine Schwester eine Anstellung bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erhält.

Der 53-Jährige habe sich aktiv in die Bewerbungsprozesse eingeschaltet, um die Einstellung seiner Schwester sicherzustellen und bessere Vertragsbedingungen für sie eingefordert haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Daraufhin hätten Verantwortliche bei der AWO jeweils befristete Arbeitsverträge abgeschlossen.

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Die Anklagebehörde geht von einer stillschweigenden Übereinkunft des Mannes mit der AWO aus, dass er sich im Gegenzug bei seiner Amtshandlung als leitender Mitarbeiter der Stadt wohlwollend gegenüber Anliegen und Interessen des Sozialverbands zeigen würde.

Ex-OB Peter Feldmann wegen AWO-Affäre zu Geldstrafe verurteilt

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (64) wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (64) wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  © Sebastian Gollnow/dpa-Pool

Die sei auch der Schwester des Mannes bewusst gewesen, die wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme angeklagt wurde.

Die Stadt Frankfurt hatte vergangene Woche bestätigt, dass der 53-Jährige nicht mehr auf seinem Posten tätig sei. Der Mann gilt nach Medienberichten als Vertrauter des früheren SPD-Oberbürgermeisters Peter Feldmann (64).

Feldmann war im vergangenen Dezember in einem AWO-Korruptionsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Verfahren stehen im Zusammenhang mit dem Skandal um Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe bei den AWO-Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden.

Titelfoto: picture alliance / dpa

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