Er trug Mitschuld am Tod von über 400 Menschen: Klare Kante gegen Völkermord-Beteiligten
Frankfurt am Main - Ein wegen seiner Beteiligung am Völkermord in Ruanda in Frankfurt am Main zu lebenslanger Haft verurteilter Mann muss seine Haftstrafe bis zum Ende absitzen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte seinen Antrag auf Aussetzung des Strafrestes ab, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag hieß. Der Mann kommt nun nicht nach 15 Jahren auf freien Fuß, sondern muss die gesamten 20 Jahre im Gefängnis bleiben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den früheren Bürgermeister bereits im Dezember 2015 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nachdem der Mann im August vergangenen Jahres bereits 15 Jahre der Freiheitsstrafe verbüßt hatte, beantragte der Verurteilte, der der Volksgruppe der Hutu angehört, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen.
Das Gericht holte ein psychiatrisches Gutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten ein, lehnte den Antrag allerdings schließlich ab und setzte eine Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren fest. Die besondere Schuldschwere gebiete eine weitere Vollstreckung, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Er war als Mittäter für das Kirchenmassaker von Kiziguro verantwortlich gemacht worden, bei dem im April 1994 mindestens 400 Angehörige der Tutsi-Volksgruppe getötet wurden.
Völkermord-Beteiligter leugnet seine Tat bis heute: Er kam als Asylbewerber nach Hessen
Der Verurteilte hatte gemeinsam mit anderen ruandischen Autoritätspersonen die Tötungen angeordnet und befehligt. Die Tat sei durch erhebliche schuldsteigernde Elemente geprägt.
"Sie zeichnet sich als eine über viele Stunden andauernde, brutale, mit besonderen Qualen verbundene, unbarmherzige, konsequente und auf Effizienz ausgerichtete, menschenverachtende Massentötung aus", hieß es weiter.
Der Mann leugne bis heute seine Tat und sei weiterhin in den Denkmustern der fast 30 Jahre zurückliegenden Tat und seiner rassistischen Gesinnung verhaftet. Auch der Sachverständige habe dargelegt, dass der Verurteilte nach wie vor in spürbarer Feindschaft zu der Ethnie der Tutsi stehe. Der Mann war zuvor als Asylbewerber nach Hessen gekommen.
Das Oberlandesgericht leitete seine Zuständigkeit aus dem "Weltrechtsprinzip" her, wonach Straftaten angeklagt werden können, obwohl sie von Ausländern außerhalb Deutschlands begangen wurden.
Titelfoto: Ben Curtis/AP/dpa