Mitbewohner (†40) durch Kehlkopfstich getötet: Täter ohne Erinnerung
Frankfurt am Main - Im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt um eine Tötung per Stich in den Kehlkopf kann sich der Angeklagte (32) nach eigener Aussage nicht an die Tat erinnern.
Kurz nach der Messerattacke in einer Wohnung war der Mann auf einem benachbarten Konsulat erschienen und hatte mitgeteilt, soeben seinen Mitbewohner "abgestochen" zu haben.
In der Wohnung fand die Polizei daraufhin die Leiche des 40 Jahre alten Opfers. Der Mann war an seinem enormen Blutverlust nach dem Stich in den Kehlkopf und die Halsschlagader gestorben.
Über die Hintergründe der Bluttat gab es zu Prozessbeginn am Freitag noch keinen Aufschluss.
Die Staatsanwaltschaft geht in dem Verfahren gegen den 32 Jahre alten Angeklagten von vollendetem Totschlag aus, hält den Mann allerdings für nicht schuldfähig, sodass die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt wurde.
Stimmen im Kopf sollen den Angeklagten zu der Tat getrieben haben
Bei seiner polizeilichen Vernehmung hatte der Mann immer wieder von inneren Stimmen gesprochen, die ihn zu der Tat getrieben hätten.
Am kommenden Verhandlungstag soll der psychiatrische Sachverständige gehört werden. Das Urteil ist für Mitte Februar vorgesehen.
Erstmeldung: 10. Februar, 5.19 Uhr; Update: 10. Februar, 15.29 Uhr.
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