4-Jährige zu Tode gespritzt: Gericht fällt Urteil gegen Narkosearzt
Kronberg/Frankfurt am Main - Der 67-Jährige hatte Kindern für eine Zahnbehandlung verunreinigtes Narkosemittel gespritzt, ein Mädchen (†4) starb noch in der Praxis. Nun soll er für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis.
So verurteilte das Frankfurter Landgericht den Narkosearzt unter anderem wegen Totschlags. Bei den Fällen der drei überlebenden Kinder handle es sich um versuchten Totschlag durch Unterlassen, sagte die Vorsitzende Richterin bei ihrer Urteilsbegründung.
Einen Tod der Kinder habe der heute 67-Jährige zwar nicht beabsichtigt, jedoch billigend in Kauf genommen. "Er hatte wohl gehofft, wenn auch ohne begründeten Anlass, dass alles gut gehen würde." Der Anästhesist nahm das Urteil ohne äußerliche Regung auf.
Der Deutsche hatte in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunuskreis) im September 2021 insgesamt vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt sowie weitere eklatante Hygienefehler begangen.
Die kleinen Patienten erlitten eine Blutvergiftung, das vierjährige Mädchen starb in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl.
Trotzdem wiegelte der in Bensheim lebende Mann an den folgenden Tagen die Nachfragen der besorgten Eltern der drei weiteren Kindern ab und sagte zu der Zahnärztin, man solle "nicht so eine große Welle machen".
Schließlich brachten die Eltern ihre Kinder trotzdem in die Klinik, ein Junge und ein Mädchen überlebten nur knapp. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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