16-Jährige von Mitschülerin zur Prostitution getrieben: Jetzt steht ein Freier (30) vor Gericht

Von Sabine Maurer

Frankfurt am Main - Er soll eine minder intelligente 16-Jährige gegen ihren Willen festgehalten und mehrfach vergewaltigt haben: Diese Vorwürfe wies ein 30-Jähriger vor Gericht zurück.

Der Prozess gegen den 30-jährigen mutmaßlichen Freier startet am heutigen Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt.  © Frederik von Erichsen/dpa

"Es war alles freiwillig", sagte der Mann während des Prozesses im Frankfurter Landgericht.

Er habe auch nicht, wie in der Anklage geschildert, die Zimmertür abgeschlossen, sagte der Angeklagte. Zudem habe es sich um einen einmaligen Geschlechtsverkehr gehandelt.

Die 16-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft eine Intelligenzminderung; ihr Intellekt soll dem eines Grundschulkindes entsprechen.

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Die Anklagebehörde wirft dem Mann auch vor, eine Zwangsprostitution der Jugendlichen ausgenutzt zu haben. Eine gleichaltrige Mitschülerin soll die bis zur Tat sexuell unerfahrene Jugendliche durch Drohungen zur Prostitution gezwungen haben.

Die Mitschülerin wurde vom Amtsgericht Offenbach bereits wegen Zwangsprostitution verurteilt.

Obwohl sie sich wehrte, sei die Jugendliche an mindestens drei Tagen im Jahr 2022 von dem Angeklagten in dessen Wohnung in Frankfurt vergewaltigt worden.

In einigen Fällen soll ihre Mitschülerin dabei gewesen sein; sie soll von dem Angeklagten jeweils mit 280 Euro bezahlt worden sein.

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Hatten das Opfer und eine Mitschülerin dem Angeklagten Sex angeboten?

Bereits in der kommenden Woche will das Gericht das Urteil verkünden. (Symbolbild)  © Frederik von Erichsen/dpa

Der Angeklagte sagte, die beiden Jugendlichen seien eines Morgens ohne Anmeldung in seiner Wohnung erschienen und hätten ihm Sex angeboten. Dann hätten sich alle ausgezogen und er habe auf Weisung der Mitschülerin mit dem mutmaßlichen Opfer geschlafen.

Anschließend habe sie ihm 180 Euro aus dem Portemonnaie genommen und die Jugendlichen seien gegangen. Später hätten die beiden mehrfach versucht, mit ihm Kontakt aufzunehmen, doch er habe sich dadurch belästigt gefühlt.

Das Frankfurter Landgericht will das Urteil in der kommenden Woche verkünden.

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