16-Jährige vergewaltigt? 30-Jähriger freigesprochen - Mitschülerin (15) schuldig

Von Sabine Maurer

Frankfurt am Main - Ein 30-Jähriger ist vom Frankfurter Landgericht von dem Vorwurf freigesprochen worden, eine Jugendliche, die an einer Intelligenzminderung leidet, mehrfach vergewaltigt zu haben.

Im Prozess um eine mehrfache Vergewaltigung einer 16-Jährigen wurde ein 30 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Frankfurt freigesprochen.
Im Prozess um eine mehrfache Vergewaltigung einer 16-Jährigen wurde ein 30 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Frankfurt freigesprochen.  © Frederik von Erichsen/dpa

"Es gibt eine Täterin", sagte der Vorsitzende Richter und nannte den Namen einer zur Tatzeit 15 Jahre alten Mitschülerin der Jugendlichen.

Diese hatte das Mädchen, das verzweifelt auf der Suche nach Freundinnen gewesen war, davon überzeugt, gegen Geld in ihrem Beisein mindestens einmal den Geschlechtsverkehr mit dem 30-Jährigen auszuüben. Das Geld behielt die 15-Jährige.

Dies sei ein "krasser Missbrauch" seitens der Mitschülerin, sagte der Vorsitzende Richter.

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Sie wurde bereits im vergangenen Jahr vom Jugendgericht in Offenbach wegen Zwangsprostitution rechtskräftig verurteilt - zu einer Arbeitsauflage von 80 Stunden und der Teilnahme an einem "sozialen Trainingskurs".

Staatsanwältin will Haftstrafe für 30-Jährigen

Der Prozess am Frankfurter Landgericht zog über sechs Tage. Nun gibt es ein noch nicht rechtskräftiges Urteil. (Symbolfoto)
Der Prozess am Frankfurter Landgericht zog über sechs Tage. Nun gibt es ein noch nicht rechtskräftiges Urteil. (Symbolfoto)  © Frederik von Erichsen/dpa

An der Schuld des 30-Jährigen gebe es dagegen "nicht ausräumbare Zweifel", hieß es in der Urteilsbegründung des Frankfurter Landgerichts.

Der Mann hatte zwar zugegeben, im Jahr 2022 einmal Geschlechtsverkehr mit der damals 16-Jährigen auf Vermittlung von deren Mitschülerin gehabt zu haben.

Er sei jedoch von einem höheren Alter des Mädchens ausgegangen, gewehrt habe sie sich nicht, sagte er. Etwas anderes konnte ihm laut Richter in dem sechs Tage dauernden Strafprozess nicht bewiesen werden.

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Die Jugendliche hatte ihrer Lehrerin von dem Erlebten erzählt und dies als "Freundschaftsdienst" geschildert. "Sie hat es wohl als nichts Schlimmes empfunden", so der Richter, es sei für sie "nicht emotionsbehaftet" gewesen. Erst nach den Reaktionen ihres Umfeldes habe sie berichtet, sich gewehrt zu haben.

Die Rechtsanwälte des Mannes hatten in dem Strafprozess einen Freispruch beantragt, die Staatsanwältin plädierte auf eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Frederik von Erichsen/dpa

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