1,32 Promille durch Schnaps-Pralinen? So viele "Mon Chéri" hätte der Autofahrer essen müssen!

Frankfurt am Main - Ein Mann erklärte dem Frankfurter Amtsgericht, der Verzehr von Schnaps-Pralinen hätte zu seiner Alkoholfahrt geführt. Das Gericht zweifelte: Für 1,32 Promille hätte er eine absurde Menge essen müssen.

1,32 Promille hatte der Mann, als er im Januar 2024 bei seiner nächtlichen Fahrt durch Hofheim am Taunus angehalten worden war. (Symbolbild)
1,32 Promille hatte der Mann, als er im Januar 2024 bei seiner nächtlichen Fahrt durch Hofheim am Taunus angehalten worden war. (Symbolbild)  © Uli Deck/dpa

Deshalb wurde der Mann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen.

Was genau war passiert? Laut Gericht wurde der Angeklagte im Januar 2024 bei einer nächtlichen Fahrt durch Hofheim am Taunus mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,32 Promille erwischt.

Vor Gericht sagte der Mann, er sei nach einem Saunabesuch unterzuckert in seinem Auto auf einem Parkplatz eingeschlafen. Dann habe er von einem unbekannten Pärchen einen Beutel mit Pralinen bekommen.

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Diese seien etwa so groß wie Tischtennisbälle und vermutlich mit Wodka gefüllt gewesen. Von den Pralinen habe er acht oder neun Stück gegessen und dabei nicht bemerkt, dass sie Alkohol enthielten.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht. Um 1,32 Promille zu erreichen, hätte der Mann nach Einschätzung einer Sachverständigen etwa 0,2 bis 0,3 Liter eines hochprozentigen Getränks trinken müssen, was mindestens 132 "Mon Chéri" entspräche.

Ein Schnapsglas pro Praline: Gibt es das überhaupt?

Selbst bei "Tischtennisball-großen" Pralinen hätte der Mann mindestens zwölf essen müssen, die jeweils zwei Zentiliter eines Getränks mit 40 Prozent enthalten.
Selbst bei "Tischtennisball-großen" Pralinen hätte der Mann mindestens zwölf essen müssen, die jeweils zwei Zentiliter eines Getränks mit 40 Prozent enthalten.  © 123rf/merrimon

Selbst wenn man laut Gericht davon ausginge, dass der Mann zwölf der "Tischtennisball-großen" Pralinen gegessen habe, so hätte jede dieser Süßigkeiten mehr als zwei Zentiliter - also jeweils einen Shot - eines Getränks mit 40 Prozent Alkohol enthalten müssen.

"Ob man ein solches Produkt überhaupt noch als 'Praline' bezeichnen und käuflich erwerben könne, sei zweifelhaft", heißt in der Presseerklärung des Gerichts.

So wurde der Mann zu einer Geldstrafe von knapp 5000 Euro verurteilt. Außerdem soll ihm für elf Monate der Führerschein entzogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Bild-Montage: Ukli Deck/dpa, merrimon/123rf

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