Unfallflucht im Doppelpack: Opa Siegfried muss seinen Lappen abgeben
Dresden - Rentner Siegfried T. (84) fährt gerne Auto. Doch so richtig fahrtauglich scheint er nicht mehr zu sein. Weil er zweimal Unfallflucht beging, verurteilte ihn nun ein Richter am Amtsgericht Dresden.
Im Juni letzten Jahres passierte es das erste Mal: Beim Wenden in einer Einfahrt auf der Dohnaer Straße schrammte der 84-Jährige ein Tor und riss dabei den linken Flügel aus der Verankerung. Sachschaden rund 4000 Euro.
T. bemerkte einen "Knall an der Stoßstange" und will noch am Abend geklingelt haben, erklärt er - doch es sei niemand da gewesen. "Warum sind Sie denn nicht zur Polizei?", fragt ihn der Richter. Der Angeklagte: "Ja, das ist die große Frage."
Der Tag sei für ihn sehr schwierig gewesen, erzählt T., da der Unfall passierte, als er gerade von der Beisetzung seiner verstorbenen Frau zurückkam. "Ich hatte ein Haus voller Gäste", macht er seine Überforderung deutlich.
"In das Tor fährt ständig jemand rein", betonte Verteidiger Reichelt. Bestätigt wurde dies auch durch den Sachverständigen: "Als ich mir die Stelle kürzlich angesehen habe, war ein Pfosten ausgerissen, das Tor schief und rotes Plastik auf dem Boden."
Die Versicherung beglich den Schaden, doch repariert ist das Tor deswegen noch nicht. Wie der Geschädigte, Herr S. (58), vor Gericht sagt: "Es war nicht das erste Mal, dass jemand dagegen gefahren ist". "... und auch nicht das letzte", ergänzte Richter Gerards.
Richter redet Klartext mit Opa Siegfried: "Sie sollten das Autofahren überdenken"
Rund drei Monate später geschah es dann erneut: Siegfried T. rutschte beim Einparken im Parkhaus des Seidnitz Centers mit seiner Anhängerkupplung unter das Kennzeichen eines geparkten VW Tiguan. Sachschaden rund 3000 Euro.
Der Sachverständige stellt klar, dass ein "normal gesunder Mensch" die Parksensoren - die auch in T.s Auto verbaut sind - hören müsste. Ob der 84-Jährige den Zusammenstoß bemerkt hat, sei jedoch zweifelhaft. "Immerhin ist er darunter gerutscht und nicht einfach dagegen gefahren."
Staatsanwältin Kirbach-Stuhr forderte sechs Monate Fahrverbot und 900 Euro Strafe im ersten, einen Freispruch im zweiten Fall. Verteidiger Reichelt schloss sich im zweiten Punkt an, forderte aber auch im ersten Fall einen Freispruch.
Schließlich legte sich Richter Gerards auf drei Monate Fahrverbot und die geforderte Geldstrafe fest und betonte, dass das Gericht die emotionale Situation des Angeklagten mildernd berücksichtigt. Siegfried T. hat nun einen Monat Zeit, seinen Führerschein abzugeben - vorausgesetzt, er legt nicht innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil ein.
Der Richter betonte zum Abschluss: "Sie sollten sich zumindest auf Herz und Nieren prüfen lassen und gegebenenfalls das Autofahren generell überdenken."
Titelfoto: Peter Schulze