Zwei Klinikärztinnen wegen Todesfall vor Gericht!

Dresden - Selbst kleinste Fehlentscheidungen ziehen bei Medizinern fatale Folgen nach sich: Erst vergangene Woche stellte das Gericht gegen Zahlung von 18.500 Euro das Verfahren gegen eine Gynäkologin ein. Sie soll den Kaiserschnitt zu spät angeordnet haben. Am Dienstag nun mussten sich zwei Ärztinnen aus der Notaufnahme des städtischen Klinikums wegen eines Todesfalls vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten.

Die damals diensthabende Fachärztin wurde freigesprochen.
Die damals diensthabende Fachärztin wurde freigesprochen.  © Steve Schuster

Warum musste Ruth E. (†68) am 16. März 2023 sterben? Wegen Übelkeit und Bauchschmerzen meldete sich die Seniorin am 14. März in der Notaufnahme, wurde mit dem Verweis, viel zu trinken, nach Hause geschickt.

Da die Schmerzen nicht besser wurden, kam sie am Folgetag wieder und wurde von einer Assistenzärztin (30) untersucht. Diese diagnostizierte eine Magenschleimhautentzündung, die zuständige Fachärztin (40) bestätigte die Diagnose und Ruth E. kam an den Tropf in die Station.

Dort starb sie noch in der Nacht, denn tatsächlich hatte sich ihr Darm aufgrund einer angeborenen Fehlstellung verdreht und verschlossen. Dadurch war es zu einer Bauchfellentzündung gekommen.

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"Wir hatten eine beschwerdefreie Patientin", so die Fachärztin. "Wir haben nach sorgfältiger Untersuchung unsere Entscheidung getroffen."

Einen Freispruch gab es auch für die Assistenz-Ärztin (30). Sie hatte die Seniorin (†68) damals untersucht.
Einen Freispruch gab es auch für die Assistenz-Ärztin (30). Sie hatte die Seniorin (†68) damals untersucht.  © Steve Schuster

Geringe Überlebenswahrscheinlichkeit - Freispruch!

In der Notaufnahme der Dresdner Klinik wurde die eigentliche Erkrankung nicht erkannt. Laut Gutachter wäre die Seniorin aber auch bei zutreffender Diagnose kaum zu retten gewesen.
In der Notaufnahme der Dresdner Klinik wurde die eigentliche Erkrankung nicht erkannt. Laut Gutachter wäre die Seniorin aber auch bei zutreffender Diagnose kaum zu retten gewesen.  © Steve Schuster

Tatsächlich bestätigt auch der Gutachter, dass die wahre Krankheit nur schwer zu entdecken war und Ruth E. nicht die typischen Symptome gezeigt habe.

Allerdings hätten die Ärzte per Röntgenuntersuchung den Darmverschluss ausschließen müssen.

Allerdings wäre auch mit Feststellung und sofortiger Notoperation die Überlebenswahrscheinlichkeit nur äußerst gering gewesen.

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Schmerzen hätte der Eingriff auch nicht vermieden.

"Wenn auch die richtige Behandlung keine Schmerzen vermieden hätte, sehe ich hier keine Körperverletzung", so die Richterin - Freispruch!

Titelfoto: Bildmontage: Steve Schuster

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