Zechprellerin (70) bricht Polizeiobermeister die Hand
Dresden - Das war nicht die feine Art einer reifen Lady! Ingrid A. (70 Jahre alt!) aus Baden-Württemberg brach einem Dresdner Polizeiobermeister den Mittelhandknochen! Zum Prozess wegen Körperverletzung im Amtsgericht erschien die rabiate Touristin auch nicht. Verurteilt wurde sie dennoch.
Die Ordnungshüter wurden einst ins Dresdner Hotel Bellevue gerufen. Es ging um Zechprellerei.
Die Mitarbeiter waren der Dame zwar habhaft geworden, wollten nun noch Anzeige erstatten. Ingrid verweigerte aber die Unterschrift auf dem Polizeiprotokoll.
Als das der Obermeister notieren wollte, griff die Dame rabiat nach dessen Kugelschreiber, verdrehte ihm die linke Hand.
Dabei brach dem völlig überrumpelten Beamten der Mittelhandknochen.
Er musste operiert werden, trägt nun eine große Narbe, fiel länger im Dienst aus.
Seniorin wurde per Strafbefehl verurteilt
Klar, dass die Justiz die rabiate Touristin wegen Körperverletzung anklagte. Doch die ignorierte offenbar auch sämtliche Schreiben aus Sachsen.
"Sie hat alle Briefe ungeöffnet an das Polizeipräsidium Karlsruhe weitergeleitet", berichtete die zuständige Amtsrichterin, die darüber von den Ordnungshütern aus Karlsruhe informiert wurde.
Zum Prozess kam Ingrid nun auch nicht. Sie wurde aber per Strafbefehl verurteilt. Jetzt sind 4 800 Euro Strafe fällig.
Zahlt sie nicht, müsste sie 120 Tage in Haft. Ärgerlich: Im Strafbefehlsverfahren ist eine Schmerzensgeldzahlung für den Polizisten nicht vorgesehen.
Das muss sich der Beamte, der im Dienst angegriffen wurde, nun per Zivilklage (wobei er in Vorleistung gehen muss) erkämpfen ...
Titelfoto: Imago / Sylvio Dittrich