Wird ihm das vor Gericht zum Verhängnis? Schleuser warb mit Videos auf TikTok
Dresden - Der Staatsanwalt ist sich sicher: Mit Charbel M. (37) und seiner Lebensgefährtin Soussane C. (39) hat er zwei große Schleuser an der Angel!

Von November 2022 bis Juli 2024 sollen der in Dresden lebende ehemalige Militärbeamte aus dem Libanon und die Oberkellnerin über 90 Flüchtlinge nach Deutschland geholt und dabei 409.500 Euro verdient haben.
Die "Beweisvideos" stellte "Abdo al Khal", wie sich Charbal nannte, bei TikTok ein! Nun ist Prozess am Landgericht Dresden.
Die Anklage listet 16 Fälle auf, in denen Flüchtlinge aus Syrien und Ägypten hierherkamen. Charbel, so der Staatsanwalt, organisierte als Hauptschleuser, dass die Personen per Flugzeug nach Russland, dann zu Fuß oder per Auto über Belarus und Polen zur Grenze gebracht wurden.
Viele Flüchtlinge nutzten die Stadtbrücke in Görlitz nach Sachsen. Soussane soll einigen von ihnen per PayPal Bahntickets gekauft haben, um ins Landesinnere reisen zu können.
Bezahlt wurden die Schleusungen über das sogenannte Hawala-Finanzsystem. Es läuft ausschließlich bar über Mittelsmänner. Wenn Flüchtlinge Videos oder Fotos von sich am Zielort an die Kontaktperson versenden, gilt das als "erledigter Auftrag", wird Geld ausgezahlt.


Schleuser Charbel M. hat an der Grenze Polizisten bestochen

Doch diese Videos nutzte Charbel nicht nur als Arbeitsnachweis. Er stellte derlei Filme bei TikTok ein, um für seine Arbeit "zu werben", wie der Staatsanwalt formulierte und zog so freilich das Interesse der Fahnder auf sich. Die Spur führte nach Dresden. Im September 2024 wurden beide festgenommen.
Soussane, die noch Anfang 2024 in der Härtekommission um ihr Bleiberecht kämpfte, ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Sie schweigt zu den Vorwürfen. Charbel zeigte sich bei den Ermittlungen geständig, nannte weitere Namen und gab an, seine Lebensgefährtin habe von nichts gewusst.
Außerdem erklärte sein Anwalt, Charbel habe pro Person nicht, wie angeklagt, 4500 Euro, sondern nur 500 Euro verdient. Nun hofft er auf eine milde Strafe und möchte aus der U-Haft entlassen werden.
Doch der Staatsanwalt sieht weiterhin eine Fluchtgefahr: "Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass an Grenzen Polizisten bestochen wurden. Er hat sehr wohl die Möglichkeiten, gegebenenfalls unterzutauchen", so der Jurist. Urteil folgt.
Titelfoto: Peter Schulze