Wegen Nacktbildern an Zellenwänden: Häftling wegen Sachbeschädigung vor Gericht
Dresden - Justiz-Posse um Nacktbilder: Am Amtsgericht Dresden musste sich Rene G. (41) wegen Sachbeschädigung verantworten, weil er seine Haft-Zelle in Zeithain (Landkreis Meißen) mit Bildern barbusiger Frauen "verschönert" hatte. Der Fall war an Absurdität kaum zu überbieten!
Laut Anklage beklebte Metallbauer Rene (zahlreiche Vorstrafen, sitzt noch bis August wegen Diebstahls und Drogendelikten) im Sommer 2020 mit einem Mitinsassen die Wände im Haftraum 229 auf Station 2 im Haus AB über und über mit Bildern von Nackten.
Als Kleister diente Zahnpasta.
So sei ein Schaden von 66 Euro entstanden. Per Strafbefehl sollte Rene 900 Euro Strafe bezahlen.
Er wehrte sich dagegen: "Da waren schon Bilder, als ich in die Zelle kam. Das hat offenbar niemanden gestört. Ich habe höchstens zehn geklebt."
Und: "Als uns gesagt wurde, dass wir das nicht dürfen, haben wir alles abgemacht und die Wände gewaschen. Die waren sauberer als je zuvor!"
Außerdem wurden ihm für mehrere Tage Hafterleichterungen gestrichen.
Richter spricht Angeklagten frei!
Laut JVA dagegen musste die Zelle gestrichen werden, was aber nicht belegbar war.
Rene: "Solange ich da war, hat niemand gestrichen."
Und: Wenige Wochen später wurden alle Häftlinge verlegt, der desolate Zellentrakt grundsaniert!
"Es stellt sich die Frage, ob bei dem Zustand überhaupt eine Sachbeschädigung vorlag", so der Richter, der Rene G. freisprach.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Da kommt nun einiges zusammen.
Für den Prozess waren ein Richter, drei Wachmänner, eine Anwältin, ein Referendar, ein Staatsanwalt, eine Justizsekretärin und eine Zeugin am Start.
Rene G. musste aus der JVA Torgau gebracht werden.
Alles wegen ein paar Nacktbildern in der Haftzelle ...
Titelfoto: Bildmontage: imago/Sven Simon & Peter Schulze