Volksverhetzung: AfD-Harlaß kassiert Schlappe vor Gericht
Dresden - Teurer Facebook-Post für den AfD-Kader: Andreas Harlaß (61) ließ sich 2021 als Bundestagskandidat der Rechtsaußenpartei über "frauenfeindliche, kindersexuellaffine und naturfeindliche Menschheit", die auf Kosten "unserer Rentner" gefüttert würden, aus.
Für das Dresdner Amtsgericht ist das Volksverhetzung, sodass der Politiker jetzt 9000 Euro zahlen soll.
Harlaß selbst bestritt gar nicht den entsprechenden Post abgesetzt zu haben, fühlt sich aber missverstanden: "Es sind zwei Absätze, zwei voneinander getrennte Themen", sagt er.
"Mir liegt es fern, irgendwelche Bevölkerungsgruppen rassistisch zu beleidigen."
Letzteres ist aus Sicht der Richterin "als Schutzbehauptung zu werten."
So viel muss der AfD-Politiker jetzt blechen
Viel mehr lasse sich der Post so verstehen, dass er allen Afrikanern, Arabern und Indern, die in Deutschland nicht für ihren eigenen Unterhalt sorgen können, unterstellt frauenfeindlich und kindersexuellaffin zu sein.
"Die Äußerung ist als Volksverhetzung zu bewerten", so die Richterin.
Urteil: 90 Tagessätze zu je 100 Euro. Harlaß kündigte umgehend Berufung an.
Titelfoto: Montage: Ove Landgraf