Völlige Verwahrlosung: Kinder für immer gezeichnet, Rabeneltern müssen in den Knast
Dresden - Sie vernachlässigten ihre Kinder und ließen die Kleinen regelrecht verwahrlosen. Jetzt müssen Nicole (41) und Matthias B. (43) in Haft. Zwar hatten die Rabeneltern, die heute in Niedersachsen leben, ihre Strafen am Landgericht Dresden angefochten. Doch sie schwänzten - wie schon so oft - den Prozess. Der Richter klappte die Akte zu und verwarf ihren Einspruch. Damit ist das Urteil aus erster Instanz bestätigt.

Die Eltern aus dem Landkreis Meißen hatten ihre zwei Töchter (heute 9 und 7 Jahre) massiv vernachlässigt.
Als die Kinder im Januar 2021 vom Jugendamt in Obhut genommen wurden, war ihr Zustand furchtbar: massiv unterernährt, dreckverkrustet, extrem in der Entwicklung verzögert.
Die Jüngere ist wohl geistig ein Leben lang gezeichnet. Außerdem ist ein Oberarmbruch bei ihr falsch verheilt, weil kein Arzt aufgesucht wurde. Beiden Kindern wurde Pflegestufe 3 attestiert.
Der Amtsrichter hatte Nicole deshalb zu zwei Jahren und acht Monaten, Matthias zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Der Jurist sprach damals von "unvorstellbarer Empathielosigkeit". Die Bedürfnisse der Kinder wurden "total ignoriert".
Rabeneltern müssen in den Knast

Doch die Eltern forderten per Berufung Milde am Landgericht. Dort berichtete eine Kinderärztin erneut, dass die Eltern nur mäßig zu den Untersuchungen mit den Mädchen erschienen, Hilfen nicht annahmen, Termine ständig aus fadenscheinigen Gründen absagten.
Am heutigen Donnerstag sollten weitere Zeugen gehört werden. Unter anderem der Amtsrichter, der das Paar verurteilt hatte. Der Richter des Landgerichtes hatte Nicole und Matthias zwar ausdrücklich belehrt, zum Prozess pünktlich zu erscheinen. Aber - wie so oft - rief das Paar an, vertröstete den Richter. Sie wären auf dem Weg, es würde noch dauern.
Nach über einer Stunde Wartezeit reichte es dem Richter. Er verwarf die Berufung der Eltern, klappte die Akte zu, schickte die Zeugen heim und bestätigte so das Urteil aus dem Amtsgericht. Sollte es nun rechtskräftig werden, müssen die Rabeneltern in den Knast.
Allerdings könnten sie erneut Beschwerde am Oberlandesgericht einlegen, dass dann prüfen muss, ob die Richter richtig handelten.
Titelfoto: Peter Schulze