Verwarnung vor Gericht: AfD-Aktivistin (76) griff Wahlhelfer an

Dresden - Vielleicht hätte sich Renate S. (76) ihre Bildung an anderer Stelle holen sollen: Als AfD-Mitglied und treue PEGIDA-Demonstrantin folgte sie den Aufrufen beider Organisationen, als "Wahlbeobachter" die Landtagswahlen im September 2019 im Auge zu behalten.

Rentnerin Renate S. (76) störte die Landtagswahl 2019.
Rentnerin Renate S. (76) störte die Landtagswahl 2019.  © Peter Schulze

Dafür wurde sie sogar von der Partei geschult. Am gestrigen Mittwoch verurteilte sie das Dresdner Amtsgericht wegen Wahlbehinderung und Körperverletzung.

Im Wahllokal in der Chemnitzer Straße war die ehemalige Referentin des Umweltministeriums bereits bekannt: "Sie hatte schon bei vorherigen Wahlen als Beobachterin teilgenommen", sagt Wahlvorstand Michael S. (34).

"Da begann es, dass sie sich den Wahlhelfern sehr stark genähert hat und immer im Weg stand." Bei dieser Wahl griff sie sogar nach den Wahlzetteln. Um solche Störungen zu vermeiden, wurde im September ein Bereich an der Tür mit Tischen abgetrennt.

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Durch diese quetschte sich die Renate S. einfach durch, drängte sich wieder bis zu den Auszähltischen vor. "Ich habe nicht gefragt, ob ich da rein darf", sagte sie. "Das ist mein Recht, da hat niemand einen Tisch hinzustellen!"

3000 Euro Strafe - wenn sie wieder auffällig wird

Tanja Heptner (52) erlitt als Wahlhelferin eine Kratzwunde.
Tanja Heptner (52) erlitt als Wahlhelferin eine Kratzwunde.  © Peter Schulze

Außerdem habe sie sich strikt an einen Zettel gehalten, der ihr gegeben wurde. Michael S. und seine Stellvertreterin Tanja Heptner (52) drängten sie daraufhin hinaus.

Dafür kassierte Michael S. einen Tritt vor das Schienbein und eine "Brennnessel", Heptner einen Kratzer am Arm durch die Armkette der Wutrentnerin. Diese wiederum bestreitet, handgreiflich geworden zu sein.

Wegen des Tumultes musste die Stimmauszählung unterbrochen werden, auch bestätigten mehrere Zeugen die Tätlichkeiten.

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So bekam sie vom Gericht 50 Tagessätze zu je 60 Euro aufgebrummt, allerdings nur als Verwarnung. Zahlen muss sie die nur, wenn sie wieder auffällig wird.

Titelfoto: Peter Schulze

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