Vergewaltigungen und Übergriffe in Dresdner Tattoo-Studio: Ex-Fight-Club-Boss verurteilt
Dresden - Elf Jahre Haft für den Tätowierer! Falko H. (54) wurde am Donnerstag wegen zweifacher Vergewaltigung, sexueller Übergriffe und Missbrauch von Schutzbefohlenen am Landgericht Dresden verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Falko Frauen gegenüber in seinem Tattoostudio auf der Kesselsdorfer Straße in der Landeshauptstadt massiv übergriffig wurde.
Seit Oktober 2024 wurde gegen den mehrfach Vorbestraften einstigen Chef des berüchtigten Fight-Clubs verhandelt. Die Anklage listete 18 Opfer auf. Demnach hat er sich nicht nur an Kundinnen vergriffen, sondern auch an einer Auszubildenden. Nach fast 20 Prozesstagen und mehr als 40 Zeugen waren für die Richter fast alle Fälle erwiesen.
Die Juristen glaubten allen Frauen die geschilderten Geschehen. "Aber einiges ist juristisch nicht fassbar", so der vorsitzende Richter über die sehr wenigen nicht verurteilten Vorfälle.
Die Szene bescheinigte Falko im Prozess ein "gutes Handwerk". Er hatte sich über die Jahre einen Namen gemacht. Die Verhandlung zeigte aber auch, "dass diese Arbeit ein hohes Maß an Vertrauen fordert", so der vorsitzende Richter. "Und dieses Vertrauen haben sie massiv missbraucht", so der Jurist zum Verurteilten.
Immer mehr Frauen meldeten sich bei der Polizei

Doch die Sache flog auf. Als Falko sich im Oktober 2023 wieder an einer Kundin vergriff, aber an die Falsche geriet. Denn das Opfer, dass er während der Behandlung seinen Penis "in die Hand" drückte, war eine Polizistin! Sie ging sofort zu den Kollegen. Die Ermittlungen liefen an. Eine Lawine kam ins Rollen. Und als bekannt wurde, dass Falko verhaftet wurde, meldeten sich immer mehr Frauen bei der Polizei.
Der Angeklagte schwieg anfangs zu den Taten, seine Anwältin bestritt die Vorwürfe. Im Laufe des Prozesses dann erklärte Falko im Fall der Polizistin, dass er die Kundin "beruhigen" wollte, sie zufällig sein "freigelegtes Gemächt" berührte. Er sei sogar stolz gewesen, dass eine "so junge Frau" ihn befriedigte.
Der Richter dazu: "Die Situation sehen alle anders als sie." Obendrein stand Falko H. bei den meisten Taten unter einschlägiger Bewährung: "Aber sie haben den Schlag nicht gehört", so der Richter.
Dennoch erklärte ein psychiatrischer Gutachter, dass Falko für die Allgemeinheit nicht gefährlich ist. Deshalb verzichteten die Richter auf die zusätzliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Dafür lagen die Richter mit den ausgesprochenen elf Jahren sogar ein Jahr über der Forderung der Staatsanwaltschaft! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Erstmeldung vom 3. April 2025, 16.31 Uhr; letzte Aktualisierung 18.13 Uhr.
Titelfoto: Fotomontage: Norbert Neumann//Steffen Füssel