Verfahren gegen Polizisten eingestellt: Handeln gegen Letzte Generation in Dresden war verhältnismäßig
Dresden - Das Ermittlungsverfahren gegen einen 33-jährigen Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts einer Körperverletzung im Amt wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht kein ungerechtfertigtes Verhalten.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 16. Februar 2023 gegen 10 Uhr einen Aktivisten (19) verletzt zu haben, als er ihn von der Naumannstraße in Dresden (Blasewitz) gezogen und ihn anschließend festgehalten hat.
Der 19-jährige Geschädigte hatte sich zuvor auf die Fahrbahn gesetzt und den Verkehr blockiert. In der sich aufstauenden Fahrzeug-Kolonne befand sich auch der Beamte, der zum damaligen Zeitpunkt nicht im Dienst war. Er stieg aus seinem Auto aus, um die "Störung des öffentlichen Straßenverkehrs zu beenden", wie es die Staatsanwaltschaft formulierte.
Dabei setzte sich der 33-Jährige durch die Mitteilung gegenüber dem Geschädigten, er sei Polizeibeamter, in den Dienst. Sein nachfolgendes Handeln sei damit nicht strafbar, sondern gerechtfertigt gewesen.
"Die maßvolle Anwendung unmittelbaren Zwangs war zur Beendigung der Störung (...) geeignet, erforderlich und verhältnismäßig", so die Behörde weiter.
Der Polizist sei somit erwiesenermaßen unschuldig. Das Verfahren ist damit beendet.
Titelfoto: Bildmontage: Thomas Türpe (2)