Untreue in acht Fällen! Lehrerin griff immer wieder in die Vereinskasse
Dresden - Nur weil man meint, einem stehe etwas zu, darf man es sich noch lange nicht nehmen: So sah es das Dresdner Amtsgericht auch bei der Lehrerin Michaela H. (49). Weil sie für sich, ihren Mann und ihre Tochter in die Vereinskasse gegriffen hatte, kassierte sie wegen Untreue nun 14 Monate Haft auf Bewährung.
Ein Pflegekind aufzunehmen oder zu adoptieren, ist oft keine einfache Sache: Deshalb haben sich in Dresden Ehrenamtler organisiert, um zu unterstützen.
Mit dabei war auch die Lehrern Michaela H., die es sogar in den Vorstand schaffte und sich um die Vereinskasse kümmerte. Doch dann fiel dem Steuerbüro auf, dass bei acht Überweisungen aus den Jahren 2016 und 2017 die Belege fehlten.
Drei Zahlungen waren auf ihr eigenes Konto, zwei auf das ihres Mannes und drei auf das der Tochter gegangen.
Michaela H. hatte für jede Buchung eine Erklärung: Mal eine Aufwandsentschädigung für eine Schulung, mal wurde der Mann für die Hilfe bei Bauarbeiten im Verein entlohnt.
Die Staatsanwaltschaft sah das anders und mahnte an, dass einige Tätigkeiten der Lehrerin bereits durch das Gehalt ihrer Festanstellung abgedeckt wären und es keine Belege für die Rechtmäßigkeit der Zahlung gäbe.
Ähnlich sah es auch Richter Thomas Hassel (57): "Eine Zahlung muss vertraglich nachweisbar sein und das ist in keinem dieser Fälle der Fall."
Titelfoto: Steve Schuster