Denkmal-Ärger in Dresden: Amt fordert 20.000 Euro von Familienvater

Dresden - Ein gemütliches Zuhause für sich und seine Tochter bauen: Das war der große Wunsch von Ulf R. (42). Er kaufte ein Häuschen in der Gartenstadt Hellerau, begann mit der Sanierung der Innenräume. Das Problem: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Hauseigentümer Ulf R. (42) stand am Dienstag vor dem Amtsgericht Dresden.
Hauseigentümer Ulf R. (42) stand am Dienstag vor dem Amtsgericht Dresden.  © Peter Schulze

Die Idee für den Hauskauf kam R. im Jahr 2019. Damals half er einem Anwohner bei Renovierungsarbeiten, wurde auf das Haus in der Hendrichstraße aufmerksam.

Nach dem Kauf schritt der studierte Betriebswirt sogleich zur Tat. Zwar stellte er einen Bauantrag, um seinen Umbau genehmigen zu lassen. "Den habe ich eingereicht, um über die Fassade mehr Licht ins Haus zu bekommen", sagte er dem Richter.

Doch statt auf die Zustimmung des Amtes zu warten, legte R. im Herbst 2020 einfach mit der Sanierung los.

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Er entfernte offenbar Türen und Fenster, verzog eine Treppe, tauschte Leitungen und Schalter aus.

Dresdner Denkmalschutzamt will 20.000 Euro wegen Sanierung

Das Gebäude in der Hendrichstraße soll bereits zu DDR-Zeiten teilsaniert worden sein.
Das Gebäude in der Hendrichstraße soll bereits zu DDR-Zeiten teilsaniert worden sein.  © Peter Schulze

Sehr zum Entsetzen der zuständigen Sachbearbeiterin des Denkmalschutzes. Die kam im Frühjahr 2021 vorbei, wollte sich einen Überblick verschaffen, Absprachen mit R. treffen.

"Mit der Sanierung drinnen hätte so niemals begonnen werden dürfen", sagte deren Vertreterin am gestrigen Dienstag. Als Konsequenz flatterte Ulf R. (42), der wohl von dem Schutzstatus des Gebäudes wusste, ein Bußgeldbescheid ins Postfach. Die Forderung: satte 20.000 Euro.

Doch die konnte der laut Eigenaussage klamme Familienvater nicht zahlen, legte Widerspruch ein. "Der Betrag ist zu hoch. Seit Sommer 2023 stehen auch die Arbeiten still, mir ist über die Zeit das Geld ausgegangen", erklärte er.

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Den Vorschlag über eine Zahlung von lediglich 3000 Euro verneinte die Gegenseite.

Im Dresdner Amtsgericht kam es am Dienstag zu keiner Einigung, der Richter setzte die Hauptverhandlung aus. Ulf R. hat nun vier Wochen Zeit, die vorgenommenen Baumaßnahmen aufzulisten.

Eigentlich typisch für die Gartenstadt: Fassadenfarben, Fensterläden und Sprossenfenster.
Eigentlich typisch für die Gartenstadt: Fassadenfarben, Fensterläden und Sprossenfenster.  © imago/Gabriele Hanke

Rückblick: Dresden war Pionierstadt beim "Grünen" Wohnen

Hellerau wurde 1909 als erste deutsche Gartenstadt gegründet.
Hellerau wurde 1909 als erste deutsche Gartenstadt gegründet.  © Stadtmuseum Dresden

Deutschlands Großstädte waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts von rußenden Fabrikschloten, überfüllten Mietskasernen und grauen Häuserschluchten geprägt.

Die Idealisten der Gartenstadt-Bewegung versprachen Abhilfe: Sie kauften günstiges Bauland außerhalb der Zentren, um dort Arbeit mit einem Leben im Grünen zu verbinden.

In Dresden gelang das diesen Pionieren mit der Gartenstadt in Hellerau. Eine Gruppe um den Unternehmer Karl Schmidt (1873-1948) verlegte ihre Tätigkeit vor die Tore der sächsischen Hauptstadt. Die zählte schon damals weit über 500.000 Einwohner.

Viele Künstler und Architekten wirkten in Hellerau, darunter der Mecklenburger Architekt Heinrich Tessenow (1876-1950).

Heinrich Tessenow wollte das Beste mit einfachen Mitteln erreichen

Heinrich Tessenow (1876-1950) entwarf eine Reihe von Villen, Land- und Kleinhäusern.
Heinrich Tessenow (1876-1950) entwarf eine Reihe von Villen, Land- und Kleinhäusern.  © Akademie der Künste/Berlin

Der Hochschullehrer setzte der Planstadt seinen Stempel auf, entwarf das international bekannte Festspielhaus, zudem eine Reihe von Villen, Land- und Kleinhäusern.

Immer unter der Beachtung einer künstlerischen Bebauung und eines sparsamen Umgangs mit Fläche und Baumaterial, insbesondere Holz.

Tessenows Credo: "Das Einfache ist nicht immer das Beste; aber das Beste ist immer einfach."

Titelfoto: Montage: Peter Schulze (2)

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