Tragödie vor Gericht: Ließ die "Todesmutter" ihr Neugeborenes in einem Gebüsch sterben?

Dresden - Diese Tragödie bewegte die ganze Stadt: Wenige Tage vor Heiligabend soll Mutter Manja B. (39) ein Mädchen geboren, ihr Baby kurz darauf in einem Gebüsch in der Nähe des Dresdner Kaufparks Nickern zum Sterben zurückgelassen haben. Jetzt begann der Strafprozess am Landgericht.

Die angeklagte Manja B. (39) im Saal des Landgerichts.
Die angeklagte Manja B. (39) im Saal des Landgerichts.  © Steve Schuster

Die Staatsanwaltschaft schilderte in ihrer Anklage, was sich am 19. Dezember 2019 abgespielt haben soll. Demnach brachte die gelernte Köchin in den frühen Morgenstunden im Trockenraum ihres Wohnhauses an der Herzberger Straße in Prohlis die kleine Amy zur Welt.

Danach packte sie ihr Baby in eine Tasche und fuhr mit der Straßenbahn Richtung Kaufpark Nickern. Nahe der Gleisschleife legte sie das lebende Neugeborene, eingewickelt in Boxershorts und Frottee-Handtuch, hinter einer Schallschutzwand (nur über Trampelpfad erreichbar) ab - bei acht Grad Celsius.

Um das Kind unauffindbar zu machen, legte sie noch eine Fahrrad-Felge darüber, so die Anklage weiter.

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Dann ging sie zum Kaufpark, wo sie an einem Weihnachtsstand arbeitete. Dort verlor sie so viel Blut, dass sie mittags zusammenbrach, ins Uniklinikum kam. Die Ärzte bemerkten die kürzliche Geburt.

Doch erst am Abend verriet die Mutter auf Drängen ihres Lebenspartners und der Polizei den Ablage-Ort.

Die Tragödie geschah an der Herzberger Straße in Prohlis.
Die Tragödie geschah an der Herzberger Straße in Prohlis.  © Steve Schuster

Anklage für Manja B. lautet auf Totschlag

Die Polizei am Tatort in der Dezember-Nacht 2019. (Archivbild)
Die Polizei am Tatort in der Dezember-Nacht 2019. (Archivbild)  © Roland Halkasch

Für die kleine Amy kam jede Rettung zu spät. Das Kind starb an Unterkühlung und einer Vergiftung.

Im Baby-Blut wurde auch Methamphetamin nachgewiesen - die Mutter soll bis zur Geburt täglich Crystal konsumiert haben.

Angeklagt ist Totschlag, da B. beschuldigt wird, "einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein". Über ihre Anwältin wollte sie sich äußern - allerdings ohne Öffentlichkeit im Saal.

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Grund sei der Schutz ihrer minderjährigen Kinder, mit denen sie weiter in einem Haushalt lebe, führte die Verteidigung aus. Sie hätten bereits nach der Tat einen "Spießrutenlauf" durchlebt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Bildmontage: Roland Halkasch, Steve Schuster

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