Tödlicher Unfall beim Rafting: Anklage gegen Bootsverleiher aus Sachsen
Dresden/Görlitz - Im Sommer 2021 erschütterten zwei tödliche Paddler-Unfälle am Neiße-Wehr Deutsch-Ossig die Wassersportwelt. Im Fall eines ertrunkenen 62-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den bekannten Görlitzer Touristik-Unternehmer Stefan Menzel (34) erhoben.
"Es war eine Firmenbuchung", erinnert sich Menzel an den verhängnisvollen 28. August. Zwei Boote voller Arbeitskollegen brachen vormittags vom polnischen Ufer zu einer Raftingtour auf der Neiße auf.
Die Besatzungen seien von seinen Mitarbeitern gleich zweimal belehrt und eingewiesen worden, erzählt der Chef der Firma Boats & Friends gegenüber TAG24. Unter anderem darüber, dass man ein Wehr mit dem Bug voran gerade überfährt. Alle hätten Rettungswesten getragen.
Was die Staatsanwaltschaft Menzel ankreidet: "Einen Hinweis auf den hohen Wasserstand der Neiße, damit verbundene Gefahren, insbesondere beim Überfahren des Wehres, oder auf die Möglichkeit, die Bootsfahrt unterhalb des Wehres zu starten, soll die Schlauchbootbesatzung vor Fahrtantritt nicht erhalten haben", heißt es in einer Erklärung zur Anklage.
Während es die erste Besatzung problemlos über das Wehr Deutsch-Ossig schaffte, konnte der als Steuermann eingeteilte 62-Jährige im zweiten Boot den Kurs nicht halten.
Laut Anklage steuerte das Gummiboot schräg längsseits auf das Wehr zu und drehte rückwärts ein, wodurch das Heck an der Walze ins Wasser eintauchte. Während seine drei Mitstreiter im nicht gekenterten Boot in Sicherheit blieben und später mithilfe der Verleih-Mitarbeiter unverletzt an Land kamen, ging der Steuermann über Bord.
Ob er noch versuchte, ans Ufer zu schwimmen, wie es Menzel von Augenzeugen berichtet wurde, oder gleich in der Wasserwalze ertrank, wie es die Staatsanwaltschaft annimmt, ist strittig.
Wasserwalze von Neiße-Wehr wurde 62-Jährigem zum Verhängnis
"Wir haben ihn einen Kilometer flussabwärts aus dem Wasser gezogen, leider war er da schon tot", erinnert sich der Unternehmer, der auch die Fahrgastschifffahrt am Berzdorfer See betreibt.
"Ich bedauere diesen Todesfall zutiefst, aber was hätte ich denn noch tun sollen", sagt Menzel, der nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist.
Und stellt dann klar: "Rafting ist eine Risikosportart, darüber werden unsere Kunden belehrt, das unterschreiben sie uns auch."
Die Bedingungen seien trotz erhöhten Wasserstandes auch für Laien beherrschbar gewesen. "Es war ja in dieser Zeit nicht die einzige Tour - zuvor lief immer alles problemlos."
Nun muss das Amtsgericht Dresden entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
Titelfoto: Montage: Danilo Dittrich (2)